Wenn durch einen Zusammenstoß mit einem in Bewegung befindlichen Haarwild Schäden am Fahrzeug entstehen, sind diese durch die Teilkaskoversicherung gedeckt. Sollte das Tier nach dem Zusammenstoß verletzt vom Unfallort weglaufen, so ist die Polizei oder der zuständige Jäger zu informieren. Schäden, die nicht direkt durch den Zusammenstoß, sondern durch Brems- und Ausweichmanöver entstehen, werden von der Vollkaskoversicherung übernommen. Unter den Begriff Haarwild fallen nach Paragraf 2 des Bundesjagdgesetzes u. a. Schwarz- und Rotwild, Hase und Murmeltiere, Wisente und Elche, Luchse und Füchse und Wildschweine.