Die gesetzlich vorgeschriebene Hauptunteruntersuchung (HU), die zum Beispiel vom TÜV oder der DEKRA durchgeführt wird, dient der Feststellung der Verkehrstauglichkeit und -sicherheit von Kraftfahrtzeugen sowie Anhängern mit einem amtlichen Kennzeichen. Sie muss regelmäßig wiederholt werden. Für einen Neuwagen ist die erste HU nach der Erstzulassung nach 36 Monaten vorgeschrieben, danach muss ein Fahrzeug alle 24 Monate der Prüforganisation vorgeführt werden. Wann ein Fahrzeug das nächste Mal zur Hauptuntersuchung muss erkennt man an einer Plakette auf dem hinteren Kennzeichen. Sollte dieses Datum versäumt werden, riskiert man ein hohes Bußgeld.