Leasing ist neben Barkauf und Finanzierung eine Möglichkeit in Besitz eines Fahrzeugs zu gelangen. Per Definition wird beim Leasing ein Leasinggut, in dem Fall ein Kfz, von einem Leasinggeber an einen Leasingnehmer übergeben. Für diese Überlassung bekommt der Leasinggeber ein Entgelt. Diese so genannte Leasingrate, sowie die Dauer der Laufzeit sind im Leasingvertrag festgehalten, der vergleichbar mit einem Mietvertrag ist. Beim Leasing unterscheidet man neben der Version, bei der der Leasingnehmer am Ende der Laufzeit das Fahrzeug kauft, noch zusätzlich zwischen dem operativen Leasing und dem Kilometerleasing. Beim operativen Leasing steht bereits zu Beginn der Laufzeit fest, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug wieder an den Eigentümer zurück gibt. Das Kilometerleasing zeichnet sich dadurch aus, dass bei Vertragsabschluss eine bestimmte Kilometerzahl vereinbart wird, die der Leasingnehmer mit dem Wagen zurücklegt. Sollte die abgesprochene Zahl überschritten worden sein, so muss der Kunde nachzahlen. Im umgekehrten Fall erhält er Geld zurück. Der Leasinggeber kann entweder direkt der Wagenhersteller sein, oder, beim indirekten Leasing, ein Finanzinstitut. In der Regel verlangen die Leasinggesellschaften, dass für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wird. Grund dafür ist, dass die Leasinggesellschaft weiterhin der Eigentümer des Fahrzeugs ist.