Kfz-Lexikon

Schnell und einfach zu einer günstigen Autoversicherung.

 

Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Neuzulassung (von Neu- und Gebrauchtwagen)

Die behördliche Zulassung ist Voraussetzung dafür, dass ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Vor in Betrieb nahme des Kfz müssen sowohl Neufahrzeuge als auch Gebrauchtwagen zugelassen werden. Seit dem 01.03.2007 ist es nicht mehr möglich, sein Fahrzeug am Zweitwohnsitz zuzulassen. Die Zulassung darf nur noch am Erstwohnsitz erfolgen.

Siehe auch Zulassung.

 

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