Wenn ein Fahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird und es zu einem Schaden kommt, für den die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig ist, hat er für den Zeitraum, in dem sein Fahrzeug repariert wird, Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ auf einen Entschädigungsbetrag.