Im Pflichtversicherungsgesetz (§ 1PflVG) ist verankert, dass jeder Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen hat. Mit dieser Versicherungspflicht wird sichergestellt, dass ein Versicherungsnehmer im Falle eines von ihm verschuldeten Unfalls für entstandene Schäden auf Seiten der Gegenpartei aufkommen kann. Sollte ein Autofahrer am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, ohne über einen ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen, kann dies im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht kann der Versicherungsnehmer nach Wunsch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließen.