Der Rabattschutz ist, wie der Rabattretter, eine Vertragsoption, die den Versicherungsnehmer nach einem gemeldeten Schaden vor einer Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse schützt, denn die Zurückstufung kann zu einer erheblichen Erhöhung der zu zahlenden Versicherungsprämie führen. Dieser Rabattschutz kann für bis zu drei gemeldete Schäden gelten. Voraussetzung für die Nutzung eines Rabattschutzes ist, dass der Versicherungsnehmer eine vom Versicherungsunternehmen vorgegebene Mindestschadensfreiheitsklasse erreicht hat. Im Gegensatz zu dem Rabattretter ist der Rabattschutz kostenpflichtig.