Kfz-Lexikon

Schnell und einfach zu einer günstigen Autoversicherung.

 

Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Rabattübertragung

Einige Versicherungsunternehmen ermöglichen es ihren Kunden, unter bestimmten Voraussetzungen, Schadenfreiheitsrabatte auf eine andere Person übertragen. Dieses Vorgehen nennt sich dann Rabattübertragung. Die davon profitierende Person muss jedoch entweder der Lebensgefährte oder ein Verwandter 1. Grades des Versicherten sein. Die Übertragung der Rabatte kann nur schriftlich und innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsbeendigung des bisherigen Rabattberechtigten erfolgen. Eine Rückübertragung ist ausgeschlossen.

 

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