Wenn es zu einem Schaden kommt, der dem Versicherungsunternehmen gemeldet wird und für den die Versicherung aufkommt, wird der Versicherungsnehmer in eine niedrigere (d.h. schlechtere) Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft. Mit einer Rückstufung ist meist ein Anstieg des Versicherungsbeitrages verbunden. Der Versicherte kann nur eine Schadenfreiheitsklasse pro Jahr aufsteigen, wenn er in dem Zeitraum schadenfrei war. Die Rückstufung hingegen kann ach sprunghaft erfolgen. Dabei ist es möglich, dass er Versicherte mehrere Klassen überspringt, was zu einem erheblichen Anstieg der Prämie führt. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) vorab über die üblichen Rückstufungsschritte eines Versicherungsunternehmens zu informieren. Da man zwischen der Schadenfreiheitsklasse der Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung unterscheidet erfolgt die Rückstufung getrennt voneinander. In diesem Sinne hat ein regulierter Haftpflichtschaden hat keine Auswirkung auf die SF-Klasse der Vollkaskoversicherung.