Ein Sachschaden liegt vor, wenn bei einem Verkehrsunfall Kraftfahrzeuge oder andere Gegenstände beschädigt oder sogar komplett zerstört werden. Da ein Sachschaden, ebenso wie ein Personenschaden, erhebliche finanzielle Folgen haben kann schreibt der Gesetzgeber 1 Million Euro als Mindestversicherungssumme für Kfz-Versicherungen vor (Pflichtversicherungsgesetz PflVG § 4 Absatz 1-2).