Derjenige, der einem anderen Schaden zugefügt hat, ist laut § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dazu verpflichtet, dem Geschädigten einen Schadenersatz als Ausgleich für die entstandenen Nachteile zu leisten. Im Straßenverkehr kann es leicht zu Schäden kommen, die hohe Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Daher sollte beim Abschluss einer Kfz-Versicherung darauf geachtet werden, dass ein ausreichender Versicherungsschutz gewährleistet ist.