Kfz-Lexikon

Schnell und einfach zu einer günstigen Autoversicherung.

 

Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Selbstbeteiligung (SB)

Eine Selbstbeteiligung (SB) bezeichnet den Kostenteil, den ein Versicherter im Schadenfall selbst übernimmt und ist im Normalfall frei wählbar. Auch die Höhe der Selbstbeteiligung kann, beim Abschluss einer neuen Versicherung, in der Regel nach eigenem Wunsch festgelegt werden. In den meisten Fällen liegt sie zwischen 0 und 1.000 Euro. Je höher die SB ist, die im Schadensfall vom Versicherungsnehmer selbst gezahlt wird, desto günstiger wird die Versicherungsprämie.   

Die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung (SB) besteht nur bei Kaskoversicherungen und damit nur bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Haftpflichtschäden übernimmt das Versicherungsunternehmen grundsätzlich vollständig. Da die Vollkaskoversicherung eine Teilkasko beinhaltet, muss für beide Versicherungen eine bestimmte Höhe der SB festgelegt werden. Dabei ist die SB der Teilkasko immer niedriger oder höchstens gleich hoch wie die der Vollkasko.

 

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