Die Typschlüsselnummer ist, ebenso wie die Herstellerschlüsselnummer, in der Zulassungsbescheinigung I vermerkt und dient der Identifizierung und Einstufung eines Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung. In der sogenannten Zulassungsbescheinigung I, entspricht die Typschlüsselnummer den ersten drei Stellen des Codes, der in Zeile B unter Punkt 2.2 vermerkt ist