Wenn sich der Wohnort des Fahrzeughalters ändert müssen die neuen Adressdaten aufgenommen werden. Findet der Umzug in einen anderen Landkreis oder eine andere Stadt statt müssen außerdem neue Kennzeichen beantragt werden. Zusätzlich wird in der Zulassungsbescheinigung Teil 2, dem ehemaligen Fahrzeugbrief, die Liste der Vorbesitzer um eine Person erweitert, auch wenn es sich um ein und dieselbe Person handelt. Wenn das Fahrzeug auf einen neuen Halter umgemeldet wird ist das Prozedere ähnlich wie bei einer Neuanmeldung. Wichtig ist, dass der neue Halter mit einer eVB-Nummer den Nachweis erbringt eine Versicherung für das Kfz abgeschlossen zu haben. Lebt der neue Halter im gleichen Landkreis oder der gleichen Stadt wie der vorherige, können die Kennzeichen übernommen werden.