Ist in der Versicherungspolice festgelegt, dass die Deckungssumme unbegrenzt ist, bedeutet dies, dass die Versicherung für Haftpflichtschäden in jeder Höhe aufkommt. Dies ist jedoch nicht Pflicht. Vorgeschrieben sind nur die gesetzlichen Mindestdeckungen. Häufig bieten Versicherungsunternehmen ihren Versicherungsnehmern gegen einen in der Regel geringen Mehrpreis eine Versicherungssumme, die höher als die Mindestdeckung, jedoch immer noch begrenzt ist (z.B. 50 Mio. oder 100 Mio.).