Kfz-Lexikon

Schnell und einfach zu einer günstigen Autoversicherung.

 

Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Vermögensschaden

Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil eines Geschädigten. Man unterscheidet zwei Arten von Vermögensschäden: echte und unechte. Ein echter Vermögensschaden, oder auch reiner Vermögensschaden genannt, liegt vor, wenn der Schaden am Vermögen der Person nicht als Folge eines vorausgegangenen Personen- oder Sachschadens eingetreten ist. Bei einem unechten Vermögensschaden liegt ein ursächlicher Zusammenhang mit einem Personen- und Sachschaden vor. Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu einer gesetzlich festgeschriebenen Mindestsumme abgedeckt.

 

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