Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil eines Geschädigten. Man unterscheidet zwei Arten von Vermögensschäden: echte und unechte. Ein echter Vermögensschaden, oder auch reiner Vermögensschaden genannt, liegt vor, wenn der Schaden am Vermögen der Person nicht als Folge eines vorausgegangenen Personen- oder Sachschadens eingetreten ist. Bei einem unechten Vermögensschaden liegt ein ursächlicher Zusammenhang mit einem Personen- und Sachschaden vor. Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu einer gesetzlich festgeschriebenen Mindestsumme abgedeckt.