Bei einer Kfz-Versicherung ist, neben dem Versicherungsnehmer auch der Fahrzeughalter, der Fahrzeugeigentümer und der tatsächliche Fahrer des Kfz versichert. Der Versicherungsnehmer ist die Person, auf deren Namen der Versicherungsvertrag läuft. Der Fahrzeughalter ist derjenige, auf dessen Namen das Fahrzeug zugelassen ist. Eigentümer eines Fahrzeugs können neben einer Privatperson auch ein Leasinggeber oder eine Bank sein. Unter den Fahrern versteht man alle Personen, die das Fahrzeug führen dürfen, also z.B. neben dem Hauptfahrer auch dessen Ehepartner.