Geht der Versicherungsnehmer bei Versicherungsabschluss eine Werkstattbindung ein, verpflichtet er sich, alle anfallenden Reparaturen in einer Werkstatt durchführen zu lassen, die das Versicherungsunternehmen vorgibt. Der Vorteil ist dabei für den Versicherungsnehmer der, dass er weniger Versicherungsprämie zu zahlen hat. Die Ersparnisse liegen je nach Versicherer in einem Bereich von 10 bis 15 Prozent auf die Kaskoversicherung. Sollte der Versicherte sein Fahrzeug jedoch in eine andere Werkstatt bringen als die, zu der er eine Werkstattbindung eingegangen ist, muss er mit einer Vertragsstrafe rechnen. Diese Strafe kann zum Beispiel in Form einer Erhöhung der Selbstbeteiligung und eine prozentuale Beteiligung am Reparaturbetrag sein. Im Normalfall lohnt es sich eine Werkstattbindung einzugehen. Nur bei Neuwagen sowie bei Leasing- und fremdfinanzierten Fahrzeugen kann es zu Problemen kommen. Bei Neuwagen kann es dazu führen, dass das Fahrzeug seine Herstellergarantie verliert, wenn die Werkstatt keine Originalteile verwendet oder keine Vertragswerkstatt ist. Bei Leasingautos, oder fremdfinanzierten Fahrzeugen ist oft eine vom Hersteller autorisierte Werkstatt im Vertrag festgelegt. In einem solchen Fall ist eine Werkstattbindung nicht möglich.