Der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs entspricht dem Preis, der zu zahlen ist, um den Wagen im Falle einer Beschädigung, einer Zerstörung oder eines Verlustes durch einen gleichwertigen zu ersetzen. Da Fahrzeuge gerade in den ersten Monaten nach ihrer Zulassung einem erheblichen Wertverlust ausgesetzt sind und Versicherungsunternehmen im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens nur dazu verpflichtet sind, den Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs zu erstatten, empfiehlt es sich für Versicherungsnehmer, die Vertragsoption einer Neupreisentschädigung in ihre Police aufzunehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Versicherungsnehmer den Neupreis des Fahrzeugs unabhängig von dessen Zeitwert erhält. Auch für den Fall, dass nur beschädigte Teile ausgetauscht werden müssen und nicht gleich ein Totalschaden vorliegt erstattet das Versicherungsunternehmen nur den Wiederbeschaffungswert der Ersatzteile. Sollte der Kunde dies vermeiden wollen, so ist es ratsam eine Police zu wählen, die auf sogenannte Abzüge "neu für alt" verzichtet.