Kfz-Lexikon

Schnell und einfach zu einer günstigen Autoversicherung.

 
Rechtsschutz

Mit einer Rechtsschutz- versicherung sind Sie im Streitfall abgesichert.

 

Zentralruf

Der Zentralruf ist eine staatliche Auskunftsstelle. Bei ihr kann der Autoversicherer erfragt werden, wenn ein Schaden vorliegt, bei dem die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers unbekannt ist. Die Auskunftstelle ist unter der bundesweit einheitlichen Servicenummer 0180-25 0 26 (6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz der Telekom) rund um die Uhr erreichbar. Damit ein Geschädigter die gewünschte Auskunft erhalten kann benötigt er das amtliche Fahrzeugkennzeichen des Unfallverursachers sowie im besten Fall den Namen des Halters. Sollte das Fahrzeug des Unfallverursachers im Ausland versichert sein ermittelt der Zentralruf den zuständigen, in Deutschland ansässigen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung.

 

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