Die Zulassung ist zum einen die Erlaubnis, mir einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen und zum anderen das Verfahren, bis man die Erlaubnis erhält. Die Zulassung für ein Fahrzeug erhält man bei der örtlichen Zulassungsstelle, welche sich in der Regel im Landratsamt befindet. Sie muss vom zukünftigen Fahrzeughalter, der in die Zulassungspapiere eingetragen wird, vorgenommen werden. Jede andere Person braucht zur Zulassung eine Vollmacht. Der Fahrzeughalter benötigt zur Zulassung einen gültigen Personalausweis oder seinen Reisepass in Verbindung mit der Meldebescheinigung, sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die TÜV-Dokumente und die eVB-Nummer, als Nachweis einer ausreichenden Kfz-Versicherung. Ohne eine ausreichende Versicherung kann das Fahrzeug, aufgrund der deutschlandweiten Versicherungspflicht, nicht zugelassen werden. Verläuft das Verfahren der Zulassung erfolgreich und erhält der Fahrzeughalter seine Kennzeichen, durch die sein Fahrzeug beim Kraftfahrt-Bundesamt registriert ist.