Kfz-Lexikon

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Rechtsschutz

Mit einer Rechtsschutz- versicherung sind Sie im Streitfall abgesichert.

 

Zulassungsbescheinigung

Die Zulassungsbescheinigung ersetzt seit 2005 den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief. Dabei wird sie in die beiden Teile Zulassungsbescheinigung Teil I, den ehemaligen Fahrzeugschein, und Zulassungsbescheinigung Teil II, die dem ehemaligen Fahrzeugbrief entspricht, geteilt. Die Zulassungsbescheinigung ist eine amtliche Urkunde für die Zulassung eines Fahrzeugs zum Straßenverkehr.  Sie dient zur genauen Bestimmung des Fahrzeugs durch Fahrzeug-Identifikationsnummer und Kennzeichen sowie zur Identifizierung des Halters und des Eigentümers. Seit den Änderungen Anfang Oktober 2005 entspricht die Zulassungsbescheinigung europäischen Richtlinien, durch welche die Daten europaweit vereinheitlicht wurden und eine höhere Fälschungssicherheit erreicht wurde. Fahrzeuge, die bereits vor 2005 zugelassen wurden, erhalten ihre Zulassungsbescheinigung in zwei Teilen nach europäischen Richtlinien erst, wenn die Dokumente zum Beispiel aufgrund einer Ummeldung neu ausgestellt werden müssten.

 

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