Kfz-Lexikon

Schnell und einfach zu einer günstigen Autoversicherung.

 

Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Außerordentliche Kündigung

Bei der Kfz-Versicherung unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung.

 

Sollte ein triftiger Grund vorliegen kann eine Kfz-Versicherung, neben einer ordentlichen Kündigung zum Stichtag, auch unter dem Jahr außerordentlich gekündigt werden. Die Gründe, welche eine außerordentliche Kündigung, auch Sonderkündigung genannt, nach sich ziehen können sind im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Sollte eine Versicherung zum Beispiel unterjährig die Beiträge anheben, so hat der Kunde, laut §31, nach Erhalt der Mitteilung über die Prämienerhöhung einen Monat Zeit zu kündigen und zu einem billigeren Anbieter zu wechseln. In Paragraph 96 des Versicherungsvertragsgesetzes ist außerdem verankert, dass der Versicherte das Recht hat, nach einem Fahrzeugwechsel seine Police fristlos kündigen zu können. Nach einem Schadenfall liegt das Recht auf beiden Seiten. Laut §92 haben sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherungsgeber das Recht den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach dem Schadenfall zu kündigen.

 

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