Die meisten Versicherungsunternehmen haben als jährliches Vertragsende den 31.Dezember. Am 30. November, 4 Wochen vorher, ist der Stichtag, an dem die Frist zur ordentlichen Kündigung endet. Bis zu diesem Tag hat der Kunde die Möglichkeit seinen Vertrag schriftlich zu Kündigen. Bei einigen Versicherungen beginnt und endet das Versicherungsjahr jedoch am Tag des Abschlusses. Daher sollten Versicherungsnehmer im Vertrag genau nachschauen, wann die Versicherung ausläuft, um die Möglichkeit eines Versicherungswechsels nicht zu verpassen. Wird keine Kündigung eingereicht, verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr. Eine Angabe von Gründen, die zur Kündigung führten, ist nicht notwendig.