Weit über 200.000 Wildunfälle werden Jahr für Jahr den deutschen Versicherern gemeldet. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 450 Millionen Euro. Über 3.000 Menschen werden jährlich bei Wildunfällen verletzt, etwa 30 kommen sogar zu Tode. Bei hoher Geschwindigkeit werden harmlose Waldbewohner zum lebensgefährlichen Hindernis. "Ein 20 Kilogramm schweres Reh hat bei Tempo 100 ein Aufschlaggewicht von fast einer Tonne", erklärt Jochen Borchert, Präsident des Deutschen Jagdschutz-Verbandes (DJV)
Auch für Tiere bremsen?
Grund genug für Autofahrer vor allem abends und in den frühen Morgenstunden besonders aufmerksam zu fahren. Erst recht wenn Schilder am Straßenrand vor häufigen Wildwechseln warnen. „In etwa 80 Prozent aller Fälle taucht das Wild nur 20 Meter und kürzer vor Ihrem Fahrzeug auf“, warnt Jagdschutz-Präsident Borchert. Wer zu schnell fährt, hat keine Chance. Oft sind plötzliche Brems- und Ausweichmanöver nicht nur völlig aussichtslos, sondern vergrößern den Schaden sogar noch, etwa wenn der Autofahrer dabei in den Gegenverkehr rast, im Straßengraben landet oder gegen einen Baum prallt. Auch wenn es für Tierfreunde hart klingt: Zumindest bei Kleinwild, wie Hasen oder Wiesel, müssen Sie draufhalten. Sie gefährden sonst nicht nur sich und andere, sondern auch Ihren Versicherungsschutz.
Kaskoversicherung: Ausweichmanöver oft nicht versichert
Die Kaskoversicherung kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Neben Hagel, Blitz, Sturm, Brand und Explosion sind auch Wildunfälle in der Teilkasko versichert. Schäden, die durch den Zusammenprall mit sogenanntem Haarwild entstehen, übernimmt die Versicherung. Für Schäden, die infolge eines Ausweichmanövers entstehen, kommt die Teilkasko dagegen nur dann auf, wenn die riskante Aktion zum Schutz von Personen oder Sachwerten erforderlich war. Bei großen Tieren wie Reh oder Wildschwein ist eine Rettungsmaßnahme in der Regel gerechtfertigt. Wer dagegen für Kleinwild bremst, geht in der Teilkasko meist leer aus. Diese Praxis hat der Bundesgerichtshof höchstrichterlich bestätigt (AZ IV ZR 250/93 und IV ZR 202/90). Einfacher haben es Kunden mit einer Vollkaskoversicherung. Die zahlt auch für selbstverschuldete Unfälle, also auch wenn der Tierfreund nach einer unnötigen Vollbremsung im Straßengraben landet. Nicht jeder Unfall mit einem wild lebenden Tier zählt versicherungstechnisch übrigens als Wildunfall. Was genau unter Haarwild zu verstehen ist, regelt § 2 des Bundesjagdgesetzes. Neben Hasen, Kaninchen, Rehen, Hirschen und Wildschweinen fallen zum Beispiel auch Füchse, Luchse, Dachse und sogar Seehunde darunter, nicht jedoch Igel, Ratten, Elche, Rentiere, Wölfe oder Bären wie Bruno aus Bayern. Auch Federvieh ist ausgeschlossen. Einige Versicherungen haben den Kaskoschutz aber freiwillig auf Nutztiere (z.B. Kühe, Schafe oder Pferde), Großvögel oder auch ausländisches Wild ausgedehnt. Wer regelmäßig Autourlaub in wildreichen oder ländlichen Gegenden macht, sollte ggf. auf einen Premiumtarif mit erweitertem Schutz umsteigen. Beim Preisvergleich hilft Ihnen unser kostenloser Vergleichsservice.