Wichtige Infos zur Kfz-Versicherung

Was Sie wissen müssen

Was Sie wissen müssen

6.10.2008


1. Umfang und Gültigkeit des Versicherungsschutzes

 

Sie können für Ihr Fahrzeug folgenden Versicherungsschutz vereinbaren:

  • Kfz Haftpflichtversicherung (Pflicht für Fahrzeughalter)
  • Teilkaskoversicherung (optional)
  • Vollkaskoversicherung (optional)
  • Schutzbrief (optional)
  • Insassenunfall-Versicherung (optional)

 

Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz der Kfz-Versicherung in Europa und in den außereuropäischen Ländern, die auf der gültigen Grünen Karte (Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr) verzeichnet sind. Die Grüne Karte bescheinigt Ihnen bei Auslandsreisen mit Ihrem Fahrzeug Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes.

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2. Anmeldung eines Fahrzeugs


Bevor Sie mit Ihrem Auto am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, müssen Sie das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle anmelden. Die Zulassungsstelle leitet die Anmeldebestätigung direkt an Ihre Autoversicherung weiter.

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Vollmacht für Beauftragte sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • Fahrzeugbrief und evtl. Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und evtl. Teil II
  • Ggf. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung, kurz VB-Nummer
  • TÜV- und AU-Gutachten
  • Einzugsermächtigung (ggf. auch Vollmacht) für die Abbuchung der Kfz-Steuer für das Finanzamt

 

 

3. Abmeldung eines Fahrzeugs

 

Wer jetzt schon weiß, dass das Kfz innerhalb der nächsten sieben Jahre nicht wieder angemeldet werden soll, kann  das Auto auch endgültig abmelden. Hierfür ist dann ein Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle zu erbringen.


Die Kfz-Abmeldung kann in jeder Kfz-Zulassungsstelle vom Fahrzeughalter oder einem Vertreter vorgenommen werden. Eine Vertretungsvollmacht ist hierfür nicht notwendig.

Benötigte Unterlagen für die Kfz-Abmeldung:

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kennzeichenschilder
  • Bei endgültiger Kfz-Abmeldung zusätzlich Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle


 

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4. Kfz-Haftpflichtversicherung

 

Wer braucht eine Auto- / Kfz- Haftpflichtversicherung?

Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. In unserem Kfz Versicherungsvergleich können Sie bereits passende Angebote finden.


Wer ist versichert?

Versichert sind:

  • der Versicherungsnehmer
  • der Fahrzeughalter
  • der Eigentümer
  • der Fahrer


Was ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert?

  • Schäden, die durch den Gebrauch Ihres Fahrzeuges entstehen (Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden)
  • Die Prüfung und ggf. Abwehr von Ansprüchen Dritter
  • Deckungsumfang: Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden Vermögensschäden. Die meisten Versicherungen gewähren Deckung bis 50 oder 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (mit Begrenzung auf maximal 8 Millionen Euro je geschädigte Person)

 

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5. Teil- und Vollkaskoversicherung

 

Wer braucht eine Teilkaskoversicherung?

Die Teilkaskoversicherung eignet sich in der Regel für höherwertige ältere Autos. Es macht Sinn im Einzelfall zu prüfen, ob die Versicherungsbeiträge im Laufe der Jahre im Verhältnis zum Restwert des Autos nicht zu teuer werden. Zudem eignet sich die Teilkasko, wenn zusätzliche ausgewählte Risiken (z.B. Hagel oder Diebstahl) abgesichert werden sollen.


Was ist in der Teilkaskoversicherung versichert?

 Die Teilkaskoversicherung ersetzt  Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, für die in der Regel niemand haftbar gemacht werden kann. Dazu gehören:

  • Glasschäden
  • Brand oder Explosion
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, soweit sich diese unmittelbar auf das Fahrzeug auswirken
  • Zusammenstoß mit Haarwild während der Fahrt (teilweise auch beim Zusammenstoß mit Nutz- und/oder Haustieren)
  • Entwendung durch Diebstahl oder Raub


Bei einem Totalschaden wird in der Regel der Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes für ein gleichwertiges Fahrzeug ersetzt. Liegt kein Totalschaden vor, werden die Reparaturkosten bezahlt.


Wer braucht eine Vollkaskoversicherung?


Die Vollkaskoversicherung eignet sich in der Regel für neue Fahrzeuge. Die Vollkaskoversicherung ist der passende Schutz für Fahrzeugbesitzer, Halter und Fahrer, die für alle Fälle abgesichert sein möchten - egal wodurch der Schaden entstanden ist.


Was ist in der Vollkaskoversicherung versichert?


In der Vollkaskoversicherung ist Ihr Fahrzeug versichert - und zwar - konkret gegen:

  • Unfallschäden am Fahrzeug (auch, wenn Sie von Ihnen selbst verursacht wurden)
  • Schäden, die durch mut- und böswillige Handlungen anderer Personen verursacht wurden
  • alle Schadenereignisse der Teilkasko


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6. Autoschutzbrief und Insassenunfallversicherung



Wer braucht einen Autoschutzbrief?

Ein Autoschutzbrief ist nur dann sinnvoll, wenn Sie im Falle eines Unfalls oder einer Panne zusätzliche Serviceleistungen (z.B. Abschleppen) von einem Versicherer in Anspruch nehmen möchten. Prüfen Sie, ob solche Leistungen nicht durch die Mitgliedschaft in einem Automobilclub oder durch die Mobilitätsgarantie eines Fahrzeugherstellers bereits vorhanden sind. Häufig ist der Autoschutzbrief in einer Kfz-Haftpflichtversicherung integriert und muss nicht separat abgeschlossen werden.


Wer ist versichert?

Versicherungsschutz besteht für den Fahrer und die Insassen. Versichert sind im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeuge sowie in der Regel mitgeführte Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger.


Was ist versichert?

Versichert sind Serviceleistungen bei Pannen, Unfall oder Diebstahl. Im Wesentlichen sind dies:

  • Leistungen zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft (z.B. Pannenfahrzeug)
  • Abschleppen/Bergen des Fahrzeuges
  • Fahrtkosten zur Rück- oder Weiterfahrt
  • Kosten für Übernachtung, Mietwagen oder Fahrzeugunterstellung
  • Kosten für einen Rücktransport

 

Insassenunfall-Versicherung

Eine Insassenunfallversicherung bezahlt dann, wenn ein Insasse Ihres Fahrzeugs geschädigt wird. Insassen sind jedoch bereits über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers versichert, der Fahrer besser über eine Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung. Deshalb benötigt man diese Versicherung eigentlich nicht.

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