6. Autoschutzbrief und Insassenunfallversicherung
Wer braucht einen Autoschutzbrief?
Ein Autoschutzbrief ist nur dann sinnvoll, wenn Sie im Falle eines Unfalls oder einer Panne zusätzliche Serviceleistungen (z.B. Abschleppen) von einem Versicherer in Anspruch nehmen möchten. Prüfen Sie, ob solche Leistungen nicht durch die Mitgliedschaft in einem Automobilclub oder durch die Mobilitätsgarantie eines Fahrzeugherstellers bereits vorhanden sind. Häufig ist der Autoschutzbrief in einer Kfz-Haftpflichtversicherung integriert und muss nicht separat abgeschlossen werden.
Wer ist versichert?
Versicherungsschutz besteht für den Fahrer und die Insassen. Versichert sind im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeuge sowie in der Regel mitgeführte Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger.
Was ist versichert?
Versichert sind Serviceleistungen bei Pannen, Unfall oder Diebstahl. Im Wesentlichen sind dies:
- Leistungen zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft (z.B. Pannenfahrzeug)
- Abschleppen/Bergen des Fahrzeuges
- Fahrtkosten zur Rück- oder Weiterfahrt
- Kosten für Übernachtung, Mietwagen oder Fahrzeugunterstellung
- Kosten für einen Rücktransport
Insassenunfall-Versicherung
Eine Insassenunfallversicherung bezahlt dann, wenn ein Insasse Ihres Fahrzeugs geschädigt wird. Insassen sind jedoch bereits über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers versichert, der Fahrer besser über eine Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung. Deshalb benötigt man diese Versicherung eigentlich nicht.