3. Abmeldung eines Fahrzeugs
Wer jetzt schon weiß, dass das Kfz innerhalb der nächsten sieben Jahre nicht wieder angemeldet werden soll, kann das Auto auch endgültig abmelden. Hierfür ist dann ein Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle zu erbringen.
Die Kfz-Abmeldung kann in jeder Kfz-Zulassungsstelle vom Fahrzeughalter oder einem Vertreter vorgenommen werden. Eine Vertretungsvollmacht ist hierfür nicht notwendig.
Benötigte Unterlagen für die Kfz-Abmeldung:
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kennzeichenschilder
- Bei endgültiger Kfz-Abmeldung zusätzlich Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle