Fahrzeug Abmelden

Was Sie wissen müssen

Was Sie wissen müssen

6.10.2008


3. Abmeldung eines Fahrzeugs

 

Wer jetzt schon weiß, dass das Kfz innerhalb der nächsten sieben Jahre nicht wieder angemeldet werden soll, kann  das Auto auch endgültig abmelden. Hierfür ist dann ein Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle zu erbringen.


Die Kfz-Abmeldung kann in jeder Kfz-Zulassungsstelle vom Fahrzeughalter oder einem Vertreter vorgenommen werden. Eine Vertretungsvollmacht ist hierfür nicht notwendig.

Benötigte Unterlagen für die Kfz-Abmeldung:

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kennzeichenschilder
  • Bei endgültiger Kfz-Abmeldung zusätzlich Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle

 

 
Kfz-Versicherung Lexikon

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