Ab in den Winterurlaub mit Skiträger, Dachbox, Navigationssystem und Schneeketten. Schön, wenn man alles dabei hat – ärgerlich, wenn das wertvolle Zubehör oder gar der ganze Wagen geklaut wird. Bevor Sie durchstarten, prüfen Sie Ihren Kaskoschutz.
Rein statistisch gesehen wird alle drei Minuten in Deutschland ein PKW gestohlen - manche auch auf Nimmerwiedersehen, weil sie ins Ausland verschoben oder "umfrisiert" werden. Glück im Unglück, wenn man eine Teilkaskoversicherung hat, die für den Schaden aufkommt. Wer vollbeladen auf der Straße fährt oder seinem Boliden nachträglich teure Extras verpasst, sollte einen genauen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen. Vor allem bei Spar- und Kompakttarifen sind Sonderausstattung und Zubehör oft nur in begrenztem Umfang durch die Teilkasko abgesichert.
Eingebaut oder fest verbunden
Damit die Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) überhaupt zahlt, müssen die entwendeten Teile entweder im Fahrzeug eingebaut, durch entsprechende Halterungen fest mit ihm verbunden sein oder zumindest unter Verschluss gehalten werden. Im Versicherungsvertrag findet sich in der Regel eine Liste der beitragsfrei mitversicherten Gegenstände. Beispielsweise sind Skihalterungen, Dachgepäck-, Fahrrad- und Skiträger, Schneeketten oder Kindersitze üblicherweise im Versicherungsschutz enthalten. Auch elektronische oder mechanische Diebstahlsicherungen werden voll ersetzt. Radio-/CD-Player oder Navigationssysteme, die ab Werk mitgeliefert wurden, sind in der Regel ebenfalls ohne Aufpreis mitversichert. Nachträglich eingebaute Multimediasysteme, Luxusanlagen, CD-Wechsler, Tuning oder Sonderlackierungen werden dagegen meist nur bis zur vertraglichen Obergrenze von z.B. 2.500 Euro oder 5.000 Euro ersetzt. Je nach Tarif ist es aber oft möglich, diese Grenzbeträge gegen einen Preisaufschlag zu erhöhen.
Gepäck weg – ein Fall für die Hausrat
Werden aus dem verschlossenen Fahrzeug beispielsweise Gepäckstücke, Fotoapparat, Handy, CDs oder Sonnenbrille gestohlen, ist das kein Fall für die Kasko. Dafür springt oft die Hausratversicherung ein. Sie schützt Ihr Hab und Gut bis zur vertraglich festgelegten Obergrenze, auch auf Reisen gegen Einbruchdiebstahl. Sportausrüstung, z.B. Skier oder Snowboard, zählen zwar ebenfalls zum Hausrat; der so genannte einfache Diebstahl, zum Beispiel vor der Skihütte oder auch vom Skiträger ist jedoch meist nicht mit abgesichert. Wer eine wertvolle Wintersportausrüstung spazieren fährt, sollte also eine Spezialversicherung dafür abschließen, die dann auch für den Skibruch aufkommt.