Im Gegensatz zur obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung haben Autofahrer beim Kaskoschutz die Wahl. Die Police ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, doch in den meisten Fällen dringend zu empfehlen. Die Kaskoversicherung kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Je nach Vertrag zahlt die Versicherung bei Diebstahl, Vandalismus und Wildunfällen (Teilkasko) oder auch bei Schäden infolge eines selbstverschuldeten Unfalls (Vollkasko). Ohne Kaskoversicherung gehen Sie dagegen leer aus. Das finanzielle Risiko steigt mit dem Wert Ihres Fahrzeugs. Der Totalschaden des nagelneuen Autos ist beispielsweise ohne Versicherung kaum zu verkraften, doch auch der Diebstahl eines Gebrauchten reißt in der Regel ein schmerzliches Loch in die Haushaltskasse.
Tarifvergleich: Kaskoschutz zum Schnäppchenpreis
Zu hohe Kosten sind inzwischen kein Argument mehr, auf den wertvollen Kaskoschutz zu verzichten. Mit durchschnittlich 278 Euro Jahresbeitrag hat Vollkaskoversicherung nach Angaben des Branchenverbandes GDV preislich einen Tiefstand erreicht. Eine Teilkasko ist je nach Fahrzeugtyp und –alter bereits ab ca. 10 Euro pro Monat zu haben. Bei teureren Modellen lässt sich die Prämie per Selbstbehalt drücken. Kleinere Schäden zahlen Sie dann bis zur vertraglich vereinbarten Grenze (beispielsweise 150 oder 300 Euro) aus eigener Tasche.
Tipp: Konkrete Angebote für den eigenen Wagen ermitteln Sie bequem und unverbindlich mit unserem kostenlosen Tarifrechner. Angesichts des dramatischen Preisverfalls sollten auch langjährige Versicherungskunden dringend überprüfen, ob ihre Konditionen noch marktgerecht sind und bei Bedarf die Versicherung wechseln. Stichtag ist hier der 30.11. eines jeden Jahres.
Voll- oder Teilkasko: Was ist versichert?
Die Teilkaskoversicherung deckt Risiken ab, die der Versicherte nicht selbst beeinflussen kann. Dazu zählen neben Brand, Blitzschlag, Glasbruch, Sturm- und Hagelschäden oder Überschwemmungen vor allem Diebstahl, sowie Unfälle mit sogenanntem Haarwild (z. B. Rehe, Wildschweine). Einige Versicherer schließen auch Marderbiss oder Zusammenstöße mit Haus- und Nutztieren, ausländischem Wild (Elche) oder großen Vögeln ein. Die Vollkaskoversicherung deckt darüber hinaus Schäden durch selbst verschuldete Unfälle ab, beispielsweise wenn Sie bei einem Ausweichmanöver im Straßengraben landen.
Tipp: Am unkompliziertesten sind Tarife, bei denen die Versicherer nicht erst überprüfen, ob der Kunde sich ggf. grob fahrlässig verhalten hat. Die Versicherung springt auch dann ein, wenn der Unfallgegner nicht ermittelt werden kann (z. B. Fahrerflucht) oder nicht ausreichend haftpflichtversichert ist (z. B. Radfahrer, ausländischer Autofahrer). Im Gegensatz zur Teilkasko senken schadenfreie Jahre in der Vollkasko die Prämie. Genau wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung können sich umsichtige Fahrer also nach und nach einen hohen Schadenfreiheitsrabatt erfahren.