Infolge dessen werden am 31. August 2010 alle deutschen Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherungsverträge dieses Versicherers enden. Die Ineas verschickt in diesen Tagen an ihre Versicherten ein entsprechendes Kündigungsschreiben.
Die rund 50.000 deutschen Kunden müssen schnell reagieren und ihr Auto bei einem anderen Anbieter versichern. "Wer sich nach dem 1. September ohne Versicherungsschutz mit dem Auto fortbewegt, macht sich strafbar", warnt Thorsten Rudnik vom Bundesverband der Versicherten (BdV). Außerdem könne das Fahrzeug von der Zulassungsstelle aus dem Verkehr gezogen werden.
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Geltendmachung von Schäden bis zum 31. 8. 2010
Entsteht bis Ende August ein Schaden, sollte man sich auf die Information der Ineas-Homepage nicht verlassen. Schäden werden nicht – weiterhin, wie dort vermerkt – von der Assekuranz übernommen. Der Abwicklung von Haftpflichtschäden hat sich die Verkehrsopferhilfe als Garantiefonds angenommen. Der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) ist eine Einrichtung der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer. Sie leistet Ersatz für Personen- und Sachschäden im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssummen. Derzeit sind das bis zu 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden und 1 Million Euro bei Sachschäden (je Schadenfall).
Anspruchsteller sowie Ineas-Kunden wenden sich zur Bearbeitung der Kfz-Haftpflichtschäden, für die die Ineas eintrittspflichtig wäre, unter dem Stichwort: „Ineas/VOH“ an folgende Adresse:
ISB-DEKRA Claims Service
Boxgraben 38
52064 Aachen
Fax: 0241-5157830
E-Mail: irmgard.jaeschke@birs-isb.com
Nötig zur Bearbeitung von Ersatzforderungen sind außer der Darstellung des Unfallhergangs und den Belegen über Schäden und Verletzungen vor allem:
- Typ und amtliches Kennzeichen des Wagens, der den Unfall verursacht hat
- Halter des versicherten Wagens und der Versicherungsnehmer
- Versicherungsscheinnummer
Wer einen Kaskoschaden hat, kann auf keine Hilfe der Verkehrsopferhilfe hoffen. In diesem Fall haben Ineas-Kunden im Rahmen des Versicherungsvertrages Anspruch auf Leistung. Versicherte bekommen aber nur Geld, wenn die Sonderbeauftragten bei der IIC noch Vermögen sichern konnten. Den Schaden muss man bei der Versicherung direkt geltend machen – oder beim zuständigen Insolvenzverwalter. Ansprüche aus Kaskoversicherungen gegen die insolvente Ineas werden mit Priorität behandelt.
Welche Versicherungsbeiträge sind noch zu entrichten?
Kunden der Ineas müssen die Beiträge zu den Kfz-Versicherungen für die Zeit bis zum 31. August 2010 regulär zahlen. Wer dies missachtet, gefährdet seinen Versicherungsschutz. Da alle Verträge aufgelöst werden, sind ab dem 1. September keinerlei Zahlungen mehr zu leisten.
Der Insolvenzverwalter Paul Versteeg sagte gegenüber dem Handelsblatt, dass die Auszahlungen von Schadensregulierungen und Beiträgen mit Beginn des Sonderinsolvenzverfahrens am 24. Juni gestoppt wurden. Nun müsse ermittelt werden, wie viel Konkursmasse vorhanden sei. Darüber erwarte er bis Ende September Aufschluss. Dann prüft er die Ansprüche. Vorrangig werden Personenschäden reguliert. „Die Kunden müssen warten. Mit den Auszahlungen können wir voraussichtlich erst nächsten April oder Mai beginnen“, sagte Versteeg.
Ob und wie viel Geld Kunden für Kasko-Schäden und unbezahlte Werkstattrechnungen sowie für zu viel gezahlte Beiträge zurückbekommen, ist unklar.