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Karneval - aber bitte nicht närrisch versichert

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Karneval: Närrisch ja, aber bitte nicht närrisch versichert!

16.02.2011


Die Faschings- und Karnevalstage stehen vor der Tür, und mit ihnen ein rauschendes Fest. Kostüme, Umzüge und feiernde Menschen wohin das Auge schaut. Aber eben hier liegen auch viele Gefahren. Wer mit Maske oder Alkohol am Steuer erwischt wird, nach einer Parade Schäden am Fahrzeug entdeckt oder einen Unfall bei einem Umzug verursacht oder selbst erleidet, für den ist die Freude schnell vorbei – vor allem wenn er nicht ausreichend versichert ist. Wir möchten Ihnen helfen, dass Sie gut und wohlbehalten durch die Feiertage kommen.

 

 

Am Rosenmontag werden die Straßen wieder gefüllt sein mit Pappnasen, Masken, Perücken und Kostümen – Millionen Menschen feiern ausgelassen die Narrenzeit und tummeln sich bei den Umzügen und Paraden durch die Straßen. Spätestens seit der Love Parade in Duisburg wissen wir aber, dass bei solchen Großveranstaltungen auch einiges schief gehen kann.

 

Faschingsumzug: Anreise und Parken

Autobesitzer sollten mit Ihrem Fahrzeug lieber von Straßen Abstand nehmen, in denen Faschingsumzüge stattfinden – gerade in den Karnevalshochburgen Mainz, Düsseldorf oder Köln gilt hier besondere Vorsicht: Wer seinen Wagen am Weg oder in der Nähe eines Umzugs abstellt, hat schlechte Karten auf ausreichenden Schadensersatz, wenn das Fahrzeug hinterher Kratzer, Beulen oder andere Vandalismusschäden davon getragen hat. Zum einen ist es so gut wie unmöglich, den oder die Täter ausfindig zu machen, zum anderen wird sich auch Ihre Kaskoversicherung sträuben, den vollen Schaden zu begleichen, denn: Das Parken in einer derartigen Gefahrenzone gilt als grob fahrlässige Handlung.

 

Und auch in anderer Hinsicht kann es unbequem werden: Gerade wenn die Straßen voll sind mit wilder und ausgelassener Stimmung, kann ein regulärer Parkplatz auch mal zu einem dringenden Rettungsweg für Einsatzfahrzeuge werden. Wenn Ihr Auto abgeschleppt oder zu Schaden kommt, weil es bei einer Rettungsaktion zur falschen Zeit am falschen Ort steht, wird es richtig teuer. Selbst für Schwerbehindertenparkplätze gibt es zur Karnevalszeit keine Sonderbehandlung.

 

Maske am Steuer

Verzichten Sie hinterm Steuer unbedingt auf das Tragen von Masken oder sperrigen Kostümen. Diese können die Sicht, das Gehör und die Bewegungsfreiheit deutlich beeinträchtigen. Was zunächst lapidar klingen mag, kann weitreichende Folgen mit sich tragen: Wer voll kostümiert in eine Polizeikontrolle gerät, muss mit mindestens zehn Euro Strafe rechnen, je nach Grad der Fahrlässigkeit. Auch mit der Kfz-Haftpflichtversicherung ist hier nicht zu spaßen: Bei einem Unfall wird in jedem Fall genauer geprüft, inwieweit die Verkleidung dafür Ursache war. Darüber hinaus riskieren Sie Ihren Kaskoschutz wegen grob fahrlässiger Handlung. Über einfache Pappnasen müssen Sie sich natürlich keine Gedanken machen.

 

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Alkohol am Steuer

Ausgelassen gefeiert, gut gegessen, gut getrunken, ein wohlgelungener Abend – auch wenn das letzte Bier schon etwas länger her ist, neigt man in der guten Stimmung leicht zu Selbstüberschätzung und fühlt sich unter Umständen nüchterner, als der Promilletester der Polizei es bei der Kontrolle zeigen wird. Wir wollen natürlich niemandem den Schlips abschneiden – da es aber nachwievor zuhauf Unfälle unter Alkoholeinfluss gibt, zur Erinnerung nochmal ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog:

 

 

  • Wer mit 0,5 oder mehr Promille am Steuer von der Polizei erwischt wird, bekommt mindestens 500 Euro Strafe, vier Punkte in Flensburg und mindestens einen Monat Führerscheinentzug.
  • Wer sich auffällig verhält, muss unter Umständen schon ab 0,3 Promille seine Fahrerlaubnis für ein halbes Jahr oder sogar länger abliefern. Zusätzlich gibt es noch eine Geldstrafe.
  • Die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. Wer mit einem derart hohen Alkoholgehalt im Blut aus dem Verkehr gezogen wird, muss mindestens sechs Monate auf den Führerschein verzichten, bekommt vier Punkte und eine meist vierstellige Geldstrafe.

 

 

 

Auch der Restalkohol sollte nicht unterschätzt werden: Wer all zu tief ins Glas geschaut hat, den „heilt“ häufig auch nicht die darauf folgende Nacht. Der menschliche Körper baut etwa 0,1 Promille pro Stunde ab – bei 1,0 Promille dauert es also mindestens 10 Stunden, bis der Feiernde wieder ausgenüchtert ist. Ob er dann trotz Kater schon fahrtüchtig ist, steht auf einem anderen Blatt.


Schäden bei Faschingsumzügen

Ein Cocktail ist schnell auf dem teuren Kostüm des Nachbarn verschüttet und auch die nobelste Zigarre aus Havanna kann ein Loch in den Anzug eines Mitfeiernden brennen. Ohne private Haftpflichtversicherung sollte man zwar ohnehin nicht durchs Leben gehen – doch gerade an den närrischen Tagen ist dieser Schutz Gold wert. Solange ein Schaden nicht vorsätzlich geschieht, kommt die Haftpflichtversicherung für selbstverursachte Sach- und Personenschäden auf. Insbesondere aber, was Vorsatz und Fahrlässigkeit angeht, ist die Rechtslage bei übermäßigem Alkoholkonsum mit Vorsicht zu genießen: Wer betrunken in eine Schlägerei gerät, kann nicht auf Unterstützung seiner privaten Haftpflichtversicherung hoffen. Hier wird trotz der getrübten Urteilsfähigkeit häufig auf Vorsatz entschieden.

 

Auch die Betreiber und Teilnehmer der Paraden müssen abgesichert sein: Für Organisatoren von Karnevalsumzügen ist der Veranstalter-Haftpflichtschutz daher unabdingbar. Handelt es sich um kleinere Umzüge, reicht meist auch die bestehende Vereins-Haftpflichtversicherung aus.

 

Tiere auf Faschingsumzügen

Wer seinen Hund nicht alleine zuhause lassen, sondern ihn mit zum Karneval nehmen möchte, der sollte ihm entweder einen Maulkorb anlegen oder besser noch: eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Reagiert der Vierbeiner auf die Menschenmassen gestresst und beißt einen Mitfeiernden, kommt die Versicherung für das Schmerzensgeld auf.

 

Das gleiche gilt für die Seite der Veranstalter: Wenn etwa Pferde den Umzug begleiten und Reißaus nehmen oder in Panik Zuschauer verletzen, kommt die Pferdehalterhaftpflicht für den Schaden auf.


Unfälle bei Faschingsumzügen

Ferner ist man auch als Besucher nicht vor Unfällen gefeit: Wenn die Massen durch die Straßen ziehen, tanzen und schaukeln, ist ein Sturz schnell passiert. Selbst wenn von den Wagen der Rosenmontagsumzüge die Süßigkeiten in die Zuschauermengen geworfen werden, kann mal „was ins Auge gehen“. So entpuppt sich sogar eine gut gemeinte Tafel Schokolade zum gefährlichen Geschoss. Für solche Fälle kann nicht etwa die Haftpflichtversicherung des Veranstalters auf Schmerzensgeld belangt werden – was hier hilft, ist eine private Unfallversicherung. Diese schützt Sie nicht nur vor den Eventualitäten eines Karnevalsumzugs, sondern das ganze Jahr über bei allen Freizeitaktivitäten.

 

Wenn es mal zu laut wird

Wer sich zu den „Faschingsmuffeln“ zählt und mit dem ganzen Lärm und Getöse der heißen Karnevalsphase nichts anzufangen weiß, sollte sich besser mit Ohrenstöpseln ausstatten oder das Weite suchen: Faschingsumzüge gelten als eine Art Ausnahmezustand, wodurch es auch rechtlich mit Lautstärkepegeln und Ruhezeiten nicht so genau genommen wird. Trotzdem müssen Sie sich als Anwohner nicht alles gefallen lassen. Ob es um die Klärung eines Schadenfalls, um einen Unfall oder um andere Unannehmlichkeiten geht, die zu einem Rechtsstreit führen – wer nicht auf den Kosten des Verfahrens sitzen bleiben möchte, ist mit einer Rechtsschutzversicherung rundum abgesichert.

 

 
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