Autoversicherung

Kfz-Versicherung: Wie werden Sie bei der Schadensfreiheitsklasse eingestuft

Wie werden Sie bei der Schadenfreiheitsklasse eingestuft?

11.01.2010


Nicht jede Kleinigkeit, die im Alltag schief gehen kann, braucht eine eigene Absicherung. Doch wenn im Schadens- oder Krankheitsfall die anfallenden Kosten die eigene Existenz bedrohen, sollten zumindest die gröbsten Risiken abgedeckt sein. Existenziell und damit unerlässlich für Jedermann sind daher drei große Bausteine:

Private Haftpflicht


Krankenversicherung

Wer kann sich versichern?

Was ist für wen besser?

Lohnt sich eine Auslandskrankenversicherung?

Guter Kompromiss: Die Krankenzusatzversicherung

 

Kfz Versicherung

Schadenfreiheitsklasse

Typ- und Regionalklasse


Kfz-Versicherung


Hier gilt dasselbe Prinzip wie bei der privaten Haftpflichtversicherung: Wer ein Fahrzeug fahren will – egal ob Auto, Motorrad oder Moped – muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und damit Voraussetzung, um das Fahrzeug überhaupt anmelden zu können. Worüber Sie selbst entscheiden können ist, ob Sie es bei der reinen Kfz-Haftpflicht belassen oder ob Sie Teil- oder Vollkaskoschutz mit abschließen möchten. Der Unterschied der beiden ist einfach: Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt wie die private Haftpflichtversicherung lediglich Schäden des „Unfallgegners“, während Teil- und Vollkasko nur Schäden am eigenen Fahrzeug regulieren. Die jeweiligen Beiträge sind dabei von mehreren verschiedenen Faktoren abhängig:

Schadenfreiheitsklasse



Wenn Sie zum ersten Mal Halter eines Fahrzeugs sind, steigen Sie mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse (kurz SF-Klasse) ein – in der Regel liegt diese zwischen 140 und 240 Prozent. Mit jedem unfallfreien Jahr sinkt diese Einstufung und damit die Höhe des Beitrags. Muss die Versicherung jedoch einen Schaden regulieren, fallen Sie auf eine niedrigere Klasse zurück, parallel dazu steigen die Beiträge. Da die höhere Einstufung über die folgenden Jahre je nach Fahrzeug einige hundert Euro ausmachen kann, ist der Schadensverursacher mit einer Selbstzahlung bei Bagatellschäden meist besser beraten. Allgemein  gilt es gut abzuwägen und sich eventuell von der Versicherung beraten zu lassen, was am Ende günstiger ist.
Einige Gesellschaften gewähren außerdem gesonderte Rabatte für Fahranfänger, für Ehe- bzw. Lebenspartner oder für Zweitwägen. In der Regel ändert sich die SF-Klasse übrigens nicht, wenn Sie den Anbieter wechseln: Die meisten Versicherer gewähren eine Übertragung des Rabatts. Dennoch sollten Sie beim Wechsel darauf achten, dass Sie ein auf Ihre Verhältnisse abgestimmtes Rabattsystem erhalten. Hier lohnt sich ein Vergleich – nutzen Sie dafür beispielsweise den  Kfz-Versicherungsrechner von FinanceScout24.


Typ- und Regionalklasse



Worauf Sie keinen Einfluss haben, ist die Einstufung ihres Fahrzeugtyps, sowie die Unfallhäufigkeit Ihres Wohnortes: Je mehr Unfälle in Ihrer Region von den jeweiligen Kfz-Versicherungen reguliert werden, desto höher wird dort das allgemeine Risiko eingestuft und damit auch die zu zahlenden Beiträge. Lediglich beim Kauf eines Neuwagens können Sie sich bei Ihrer Versicherung vorab über die Typklasse des gewünschten Fahrzeugs informieren – dann können Sie abwägen: Günstiger Verbrauch, günstige Versicherung oder bestenfalls beides.

 

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