Ein Kfz-Halter fuhr mit Sommerreifen bei Schnee und verursachte einen Unfall. Da seine Kfz-Versicherung für den Kaskoschaden mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit nicht aufkommen wollte, zog der Fall vor das Frankfurter Oberlandesgericht (Az. 3 U 182/02). Auch hier blieb der Kläger auf der Rechnung sitzen. Da er ohne festen Halt auf glatter Fahrbahn unterwegs gewesen und damit ein hohes Risiko eingegangen war, entschied das Gericht gegen ihn. Ein klassischer Fall, bei dem es sich auszahlt, wenn in der Versicherungspolice die Regulierung bei grober Fahrlässigkeit enthalten ist. Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz 2008 muss die Versicherung zumindest einen Teil der Kosten übernehmen. Aber Zahlung hin oder her – denken Sie an Ihre eigene Sicherheit: Experten raten, bei Temperaturen von weniger als sieben Grad Celsius auf Winterreifen umzusteigen.