Autoversicherung

Kfz-Versicherung: Telefonieren am Steuer

Kfz-Versicherung: Telefonieren am Steuer

23.11.2009


Ein Mann war bei dichtem Nebel und nasser Fahrbahn auf der Autobahn unterwegs. Als er bei etwa 120 km/h eine Nummer in sein Handy eintippte, kam er von der Fahrbahn ab und stürzte eine Böschung hinunter. Die Reparaturkosten von rund 8.000 Euro wollte seine Kfz-Versicherung nicht zahlen. Das Oberlandesgericht Köln pflichtete dem Unternehmen bei (Az. 9 U 43/00): Telefonieren am Steuer sei schon fahrlässig genug, dies aber unter so ungünstigen und gefährlichen Bedingungen zu tun, sei in höchstem Maße verantwortungslos und unentschuldbar leichtsinnig.

 

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