Ein betrunkener Fahrer verursachte einen Unfall und beging Fahrerflucht. Als die Polizei seine Versicherung über den Fall in Kenntnis setzte, beglich diese zwar zunächst den Schaden des Unfallgegners, forderte aber vom Verursacher eine Regresszahlung von 5.000 Euro wegen Trunkenheit am Steuer und weil er sich seiner Aufklärungspflicht entzogen habe. Das Gericht entschied zu Gunsten des Unternehmens (Az. 8 U 1411/00) mit der Begründung, dass ein Versicherungsnehmer jede Erhöhung des Risikos für die Versicherung vermeiden und nach einem Unfall alles tun müsse, was zu dessen Aufklärung beitragen könne.