Die Mallorca-Police
17.11.2009
Die so genannte „Mallorca-Police“ oder „Mallorca-Klausel“ bezeichnet eine Zusatzleistung zur normalen Kfz Versicherung, die für Mietfahrzeuge im Ausland greift. Sie bewirkt, dass die Deckungssumme im Ausland, die oftmals weitaus niedriger ist als in der Heimat, auf die in Deutschland gesetzlich geforderte Versicherungssumme erweitert wird. Die gesetzliche Mindestdecksumme liegt in Deutschland bei Personenschäden bei 7,5 Mio. € pro Unfall und bei Sachschäden bei 1 Mio. €.
Ihren Namen hat die „Mallorca-Police“ daher, dass die Balearen- Insel eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen ist und sich viele Urlauber auf Mallorca, aber auch auf den Kanaren, ein Auto mieten, um die Umgebung zu erkunden. Diese Zusatzversicherung ist aber nicht nur auf Spanien beschränkt, sondern gilt in ganz Europa, inkl. den beliebtesten Reisezielen wie den Kanaren, Italien oder Türkei.
Kfz-Haftpflichtversicherungen sind auch im europäischen Ausland obligatorisch. Urlauber, die ein Fahrzeug im Ausland mieten, unterwerfen sich den dort geltenden Gesetzen und Regelungen zum Versicherungsschutz. Doch diese Regelungen sind von Region zu Region unterschiedlich und in vielen europäischen Ländern liegen die gesetzlichen Mindestdecksummen deutlich unter dem deutschen Niveau. Um nicht böse überrascht zu werden, lohnt es sich einen Kfz Versicherungsvergleich zu machen. Wenn es im Schadenfall zu Kosten kommt, die die im Ausland gültige Decksumme überschreiten, muss der Unfallverursacher die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Insbesondere, wenn Personen verletzt wurden, können die Schadenersatzforderungen schnell die Deckungsgrenze überschreiten und in die Millionen gehen.
Autoversicherung: Mindestdecksummen in den beliebtesten Reiseländern (im Vergleich zu Deutschland):
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| | | Reiseland | Personenschäden | Sachschäden | |
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Deutschland |
7.500.000,00 € pro Unfall |
1.000.000,00 € pro Unfall |
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1 |
Spanien |
70.000.000,00 € |
15.000.000,00 € |
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2 |
Italien |
774.658,00 € pro Unfall |
774.658,00 € pro Unfall |
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3 |
Österreich |
5.000.000,00 € |
5.000.000,00 € |
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4 |
Türkei |
350.000,00 € |
14.000,00 € |
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5 |
Frankreich |
Unbegrenzt |
1.000,000,00 € |
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6 |
Griechenland |
500.000,00 € pro Unfall |
100.000,00 € pro Unfall |
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7 |
Tunesien |
Unbegrenzt |
Unbegrenzt |
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8 |
Kroatien |
HRK 3.500.000,00 € |
HRK 1.500.000,00 € |
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9 |
Niederlande |
€ 5.000.000,00 pro Unfall |
€ 1.000.000,00 pro Unfall |
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10 |
Norwegen |
Unbegrenzt |
1.235.000,00 € |
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Oft ist diese Zusatzversicherung schon im Rahmen der normalen Kfz-Haftpflichtversicherung inbegriffen, doch um sicher zu gehen sollte, der Kunde vor Reisebeginn prüfen, ob sein Vertrag eine solche Klausel enthält. Sollte dies nicht der Fall sein, kann bei Bedarf eine zusätzliche „Mallorca-Police“ abgeschlossen werden. Für Reisen außerhalb Europas kann eine sogenannte, weltweit geltende, „Traveller-Police“ abgeschlossen werden.
Bevor der Versicherungsnehmer eine solche Police extra abschließt, sollte er jedoch zusätzlich überprüfen, ob er nicht evtl. durch einen Kfz-Schutzbrief, seine Kreditkarte oder eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub wie dem ADAC bei solchen Schäden versichert ist. Einige Haftpflichtversicherungen im Ausland sind bereits so hoch eingestuft, dass die „Mallorca-Police“ gar nicht erst greifen muss. Deshalb ist es zusätzlich ratsam die Vertragsbedingungen des Anbieters vorab genau durchzulesen und nachzusehen, welche Mindestdecksummen im Reiseland für Personen- und Sachschäden üblich sind.
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