Mallorca, Kanaren, Türkei – so manches beliebte Ferienziel ist mit dem eigenen Auto kaum zu erreichen. Kein Problem, schließlich gibt es ja genügend Mietwagen vor Ort. Ausreichender Versicherungsschutz ist dagegen im Ausland leider oft Mangelware: „Wer einen Mietwagen im Ausland nutzt, läuft leicht Gefahr, dass dieses Auto mit zu niedrigen Deckungssummen fährt“, warnt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV). „Ein selbst verschuldeter Unfall kann dann teuer zu stehen kommen - theoretisch sogar in Millionenhöhe, “ erläutert der neutrale Versicherungsberater.
Keine 10.000,- Euro für Personenschäden
Zwar ist die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht nur bei uns, sondern auch im europäischen Ausland stets obligatorisch. Allerdings liegen die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen oft deutlich unter dem deutschen Niveau. Nach Angaben des ADAC ist beispielsweise in Spanien mit knapp 100.000 Euro pro Sach- und 340.000 Euro pro Personenschaden der gesetzlichen Pflicht schon Genüge getan. In der Türkei reichen sogar rund 5.000 bzw. 137.000 Euro. In Deutschland müssen Versicherer dagegen per Gesetz mit mindestens 2,5 Mio. pro Person und Unfall bzw. 500.000 Sachschaden pro Unfall gerade stehen. Die meisten Versicherungen bieten sogar deutlich mehr. Wer meint, im Urlaub ähnlich weitreichend abgesichert zu sein wie zu Hause, erlebt unter Umständen eine böse Überraschung. Viele Autovermieter haben ihren Fuhrpark lediglich im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckung abgesichert. Verursachen Sie mit so einem Auto einen Schaden, der über die Versicherungssumme hinausgeht, müssen Sie den Fehlbetrag aus eigener Tasche zahlen.
Nicht nur auf Mallorca...
Insbesondere, wenn Personen verletzt werden, können die Schadensersatzforderungen schnell die Deckungsgrenze sprengen. Urlauber sollten deshalb vor Reisebeginn prüfen, ob ihre bestehende Kfz - Versicherung derartige Leistungen (so genannte Mallorca-Klausel) bereits enthält oder bei Bedarf eine Mallorca-Police abschließen. Sie erweitert den deutschen Haftpflichtschutz auf Mietwagen in ganz Europa (inklusive Mallorca, Kanaren und Madeira). Fernreisende benötigen eine sogenannte Traveller-Police, die sogar weltweit gilt. Übersteigt der Schaden die Ansprüche aus dem ausländischen Vertrag, übernimmt die deutsche Versicherung im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen den Rest. So geschützt brauchen Urlauber nicht zu befürchten, dass der Ausflug mit dem Mietwagen im finanziellen Ruin endet.