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Massenkarambolage - Wer zahlt was?

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Massenkarambolage - Wer zahlt was?

25.01.2011


Schnee – Regen – überfrierende Glätte. Wer bei diesen Wetterlagen waghalsige Fahrmanöver ausführt, landet schnell im Graben. Doch auch vorsichtige Autobesitzer können schnell unverschuldet in einen Unfall geraten – nämlich wenn jemand von hinten auffährt. Wie sich die Zahlungsmodalitäten der Kfz-Versicherer im Fall einer Massenkarambolage verhalten, wird hier erklärt.

 

 

In den meisten Fällen wird bei einer Massenkarambolage der Schaden am Auto pauschal von der Kfz-Versicherung geregelt, erklärt der Bund der Versicherten (BdV). Die Abwicklung des Schadens, der beim Crash entstanden ist, wird nach einer so genannten Quotenregelung vorgenommen, erläutert Thorsten Rudnik vom BdV. Wer ausschließlich Frontschäden zu vermelden hat, erhält 25 Prozent des tatsächlichen Schadens vom Versicherer. Ist das Heck verbeult, erstatten die Kfz-Versicherer die Kosten zu 100 Prozent. Wessen Auto rundum demoliert ist, kann davon ausgehen, dass er zwei Drittel der Reparaturkosten erhält.

 

Schadensfreiheitsrabatt bleibt bei Pauschalregelung unangetastet

Entwarnung gibt es bei der Behandlung der Schadensfreiheitsklasse: "Vorteil dieser Regelung ist, dass der Schadensfreiheitsrabatt der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht angetastet wird",

 

 

so Rudnik vom BdV. Versicherte, welchen die pauschale Handhabung der Schadensabwicklung ein Dorn im Auge ist, müssen für eine individuelle Abwicklung in Erfahrung bringen, wer die Karambolage verursacht hat und dies außerdem belegen.

 

 

Kritikpunkt: ‚Massenkarambolage‘ – erst ab 50 Fahrzeugen

"Die Pauschallösung ist aus unserer Sicht die einfachere und damit akzeptable Variante", meint Rudnik. In der Kritik steht allerdings die Definition der Versicherer für eine Massenkarambolage. So ist die Bezeichnung erst rechtens, wenn 50 Fahrzeuge an einem Unfall beteiligt sind. Der Bund der Versicherten fordert deshalb von den Kfz-Versicherern, die Pauschalregulierung schon ab einer Beteiligung von 20 Fahrzeugen anzuwenden.

 

 

 
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