In den meisten Fällen wird bei einer Massenkarambolage der Schaden am Auto pauschal von der Kfz-Versicherung geregelt, erklärt der Bund der Versicherten (BdV). Die Abwicklung des Schadens, der beim Crash entstanden ist, wird nach einer so genannten Quotenregelung vorgenommen, erläutert Thorsten Rudnik vom BdV. Wer ausschließlich Frontschäden zu vermelden hat, erhält 25 Prozent des tatsächlichen Schadens vom Versicherer. Ist das Heck verbeult, erstatten die Kfz-Versicherer die Kosten zu 100 Prozent. Wessen Auto rundum demoliert ist, kann davon ausgehen, dass er zwei Drittel der Reparaturkosten erhält.
Schadensfreiheitsrabatt bleibt bei Pauschalregelung unangetastet
Entwarnung gibt es bei der Behandlung der Schadensfreiheitsklasse: "Vorteil dieser Regelung ist, dass der Schadensfreiheitsrabatt der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht angetastet wird",