Zweitwagen
Alt bewährt und mit am bekanntesten ist die Zweitwagenregelung: Zwei Fahrzeuge stehen beim gleichen Anbieter in einer gemeinsamen Police – wobei dem Zweitwagen in seiner Ersteinstufung meist eine bessere Schadenfreiheitsklasse und damit ein größerer Schadenfreiheitsrabatt eingeräumt werden kann. Darüber hinaus gewähren einige Versicherer zusätzliche Rabatte auf den Zweitwagen.
Diese Vorteile nutzen viele Eltern, um das Auto ihres Kindes günstiger einstufen zu können. Wenn der Sohn oder die Tochter die Versicherung dann irgendwann übernehmen möchte, kann die Schadenfreiheitsklasse meist problemlos übertragen werden. Allerdings sind hierbei zwei Stolpersteine zu beachten: Zwischen Vormund und Kind muss eine Verwandtschaft ersten Grades bestehen – darüber hinaus kann der Rabatt grundsätzlich nur in der Höhe übernommen werden, wie ihn das Kind seit dem Erhalt des eigenen Führerscheins selber hätte „erfahren“ können. Ist der Führerschein erst ein Jahr alt, ist also maximal eine Einstufung in SF-Klasse 1 möglich, auch wenn etwa der Vater mit dem Zweitwagen schon SF-Klasse 10 erreicht hätte.
Einzelversicherungen
Doch nicht immer fährt man mit der Zweitwagenregelung günstiger. Je nach Fahrzeugtyp und Versicherung kommt man unter Umständen auch mal besser weg, wenn jedes Fahrzeug bei einem anderen Anbieter untergebracht wird. Letzten Endes kommt es immer auf den Einzelfall an. Daher gilt: Ob Zweitwagen- oder Einzelversicherung – auf die richtige Spur führt nur ein umfassender Vergleich möglichst vieler Anbieter und Angebote.
Flottenversicherung
Flotten- bzw. Fuhrparkversicherungen gab es bis vor kurzem nur für Betriebe und Selbstständige, die über eine bestimmte Mindestmenge an Fahrzeugen verfügten. Seit Oktober 2010 bieten der ADAC und die Zurich Versicherung jedoch ein Modell an, das der Flottenversicherung sehr ähnelt: die Familienversicherung. Alle Fahrzeuge eines Haushaltes können bei einem Versicherer zusammengefasst werden – jeder erhält dabei seine eigene Police mit „eigener“ Schadenfreiheitsklasse, jeder zahlt seinen eigenen Beitrag und alle haben denselben Ansprechpartner. Der entscheidende Vorteil: Je mehr Fahrzeuge versichert werden, desto niedriger erfolgt die Einstufung, wodurch Ersparnisse von bis zu zwölf Prozent pro Fahrzeug möglich sind.
Wechselkennzeichen
Eine „abgespeckte“ Variante der Zweitwagenregelung stellt die für 2011 geplante Einführung der Wechselkennzeichen dar: Bis zu drei Fahrzeuge können unter dem Mantel eines Versicherers quasi auf ein Kennzeichen reduziert werden. Nur für das jeweils teuerste Fahrzeug sind Versicherungsbeiträge und Steuern zu entrichten. In der Schweiz und in Österreich vor einigen Jahren erstmalig eingeführt, stand bei der Idee ursprünglich die Umwelt im Vordergrund, denn nur das Fahrzeug mit dem „versicherten“ Kennzeichen darf folglich bewegt werden – ein Grund, warum dieses Modell eher eine Option für Einzelpersonen darstellt, die im Besitz mehrerer Fahrzeuge sind. Im Gegenzug eher ein hinderliches Modell, wenn die Autos der Kinder günstig versichert werden sollen. Im Übrigen standen in Deutschland weniger ökologische sondern vielmehr wirtschaftliche Interessen im Vordergrund, als das Wechselkennzeichen für 2011 geplant wurde: Nach den Einbußen der Automobilindustrie durch den Wegfall der Abwrackprämie sollen die Verbraucher nun zum Kauf eines Zweitwagens motiviert werden.