Autoversicherung

Mobil im Urlaub

Mobil im Urlaub

08.06.2009

Ob Sie mit dem Flugzeug in Urlaub fliegen, per Bahn anreisen oder mit dem eigenen Auto: Spätestens vor Ort wollen Sie sicherlich die schöne Landschaft erkunden. Und wenn der eigene Wagen fehlt, nimmt man sich halt einen Mietwagen. Doch Sie dürfen nicht vergessen: Bahn- und Zugreisende sind automatisch versichert, Autofahrer dagegen nicht immer!

Besonders problematisch wird die Sache im Ausland. Vor allem in Südeuropa müssen Unfallopfer oft auf Forderungen verzichten, auch wenn sie gar keine Schuld tragen. Umso wichtiger ist es, vor Reiseantritt für optimalen Schutz zu sorgen. Hier sind die wichtigsten Tipps für alle, die mit dem eigenen Wagen reisen oder sich einen mieten. Um nicht viel zu viel zu zahlen, machen Sie auch einen Kfz Versicherungsvergleich und wählen Sie eine passende Versicherung.

 

Was sollte man schon vor Reiseantritt tun?


Wenn Sie mit dem Auto anreisen: bei Ihrem Versicherer einen Auto-Schutzbrief besorgen! Diese Police gilt dann exklusiv für Ihr Fahrzeug – samt Anhänger und Wohnwagen. Sie schützt alle Insassen. Wenn Sie ins Ausland reisen, sollten Sie den kombinierten In- und Auslandsschutzbrief wählen. Diese Police greift in ganz Europa einschließlich der außereuropäischen Mittelmeerländer (Marokko, asiatische Türkei).

 

Welche Leistungen bietet ein Schutzbrief?

 

  • Kostenübernahme der Bergungs- und Abschleppkosten
  • Übernahme der Hotelrechnung, wenn Sie am Unfallort festsitzen
  • Kostenübernahme für die Heim- oder Weiterreise per Bahn oder im Ersatzfahrzeug
  • Versand von Ersatzteilen
  • Finanzierung eines medizinisch notwendigen Rücktransports
    Hilfe bei Bargeld-Beschaffung
  • Hilfe bei wichtigen Formalitäten im Ausland, bis zur Beschaffung neuer Reisedokumente
  • Unterstützung bei der Verschrottung eines kaputten Fahrzeugs und bei Zollfragen
  • Krankenrücktransport
  • Rückholung von Kindern
  • Hilfe im Todesfall.

 

Sind die Schutzbrief-Bedingungen immer gleich? 

 

Nein! Je nach Gesellschaft kann es Unterschiede geben. So gelten für Bergungs- und Abschleppkosten oft vertragliche Obergrenzen (z.B. 150 oder 300 Euro). Auch bei Hotelrechnungen zahlen viele Versicherer maximal 50 bis 100 Euro pro Person. Wer ungeplant übernachten muss, wirft also besser einen Blick in den Vertrag, bevor er im 5-Sterne-Hotel eincheckt. Tipp: Die Schutzbrief-Versicherung sollte jederzeit über eine 24-Stunden-Hotline zu erreichen sein und im Idealfall auch im Urlaubsland eine Notruf-Station betreiben. Am besten notieren Sie sich die Nummern vor Antritt der Reise. 

 

Was ist günstiger: Den Schutzbrief extra zu beantragen oder mit der Kfz-Haftpflicht abzuschließen? 

 

Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten Auto-Schutzbriefe ergänzend zu ihrer Kfz-Haftpflicht oder Vollkaskoversicherung an. Je nach Gesellschaft kosten die Ergänzungstarife ab sechs bis zehn Euro pro Jahr. Nicht ganz so günstig sind Einzelpolicen. Und etwas teurere Kfz-Policen beinhalten manchmal sogar umfangreiche Schutzbriefleistungen. Es kann sich also lohnen, vor Abschluss das Kleingedruckte zu studieren. 

 

Ist eine Grüne Versicherungskarte noch nötig? 

 

Sie ist selten Pflicht – oft aber sinnvoll. Denn mit diesem kostenlosen Papier weisen Autofahrer bei ihrer Urlaubsfahrt ins Ausland nach, dass ihr Wagen eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besitzt. Die Grüne Versicherungskarte wird vom Versicherer ausgestellt und bescheinigt anhand des amtlichen Kennzeichens, welche Versicherungsgesellschaft für Schäden zuständig ist. Weitere Informationen auf der grünen Karte sind der Fahrzeugtyp, die Fahrzeugart, ein Ländercode und die Nummer des Versicherungsscheins – alles wichtig bei der Schadensregulierung. Infos: http://www.gruene-karte.de/ 

 

Was tun, wenn im Urlaub ein Unfall passiert? 

 

Im Ausland geraten jährlich 150.000 Deutsche unverschuldet in einen Unfall. Leider gibt es danach immer wieder Streit, weil ausländische Autofahrer ungenügend versichert sind. Tipp: Lassen Sie sich nach einem Unfall unbedingt die Kfz-Versicherung nennen und schalten Sie die Polizei ein. Die muss den Sachverhalt dokumentieren. Nur das Kennzeichen zu notieren, reicht meist nicht. Hilfreich bei der Sicherung von Beweisen ist auch der europäische Unfallbericht (Infos und Bestellung: (http://www.gdv-dl.de/autoversicherer/). Und natürlich die grüne Karte des Unfallgegners. 

 

Wie geht’s weiter, wenn man wieder zuhause ist? 

 

Jedes EU-Land bestellt in Deutschland einen eigenen Beauftragten, der sich um Schadensregulierung kümmert. Die gesetzlichen Vorschriften legen fest, dass dies innerhalb von drei Monaten geschehen muss. Den jeweiligen Ansprechpartner finden Sie beim Zentralruf der Deutschen Autoversicherer (Telefon: 0180 - 25 0 26). Reagiert der Beauftragte in dieser Zeit nicht angemessen, hilft die Verkehrsopferhilfe ( www.verkehrsopferhilfe.de, Telefon: 040 - 30 18 00). 

 

Thema Leihwagen: Genügt die Versicherung des Leihwagen-Händlers – oder sollte man zusätzlich vorsorgen? 

 

Auf die Versicherung des Händlers kann man sich nicht immer verlassen. In vielen Ländern, etwa Spanien oder der Türkei, sind die Versicherungs-Leistungen auf ca. 10.000 Euro begrenzt. Wenn bei einem Unfall Personen verletzt werden, sprengen die Schadensersatzforderungen schnell diese Deckungsgrenze. Tipp: Prüfen Sie vor Reisebeginn, ob Ihre bestehende Kfz-Versicherung auch einen Mietwagen im Ausland mit abdeckt. Im Fachjargon heißt dieser Passus „Mallorca–Klausel“. Fehlt die Leistung, sollten Sie unbedingt eine so genannte Mallorca-Police abschließen. Die erweitert den deutschen Haftpflichtschutz auf Mietwagen in ganz Europa (inklusive Mallorca, Kanaren und Madeira). Günstig: Den sinnvollen Extra-Schutz können Sie bei den meisten Versicherern für rund 20 bis 30 Euro abschließen. 

 

Und wenn mein Auto geklaut wird? Springt die Teilkasko auch im Ausland ein? 

 

Wenn das Auto weg ist, zahlt tatsächlich Ihre Teilkaskoversicherung. Anders liegt der Fall, wenn „nur“ etwas entwendet wird. Dann kommt es darauf an, ob das Teil im Fahrzeug eingebaut oder wenigstens durch entsprechende Halterungen fest mit ihm verbunden ist. Beispielsweise Dachgepäck-, Fahrrad- und Skiträger. Die gehören zum Leistungs-Spektrum der Teilkasko – wie auch Kindersitze, Radio-/CD-Player oder Navigationssysteme, die ab Werk mitgeliefert wurden. Nachträglich eingebaute Multimediasysteme, Luxusanlagen, CD-Wechsler, Tuning oder Sonderlackierungen werden dagegen meist nur bis zur vertraglichen Obergrenze ersetzt. Die liegt in der Regel zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Je nach Tarif ist es aber oft möglich, diese Grenzbeträge gegen einen Preisaufschlag entsprechend aufzustocken. Haben es Diebe auf Gepäckstücke oder eine Kamera-Ausrüstung abgesehen, springt dagegen die Hausratversicherung ein. Bedingung: Ihr Auto muss abgeschlossen gewesen sein.

 

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