- Mit einem Tarif mit Rabatt-Retter oder Rabatt-Schutz vermeiden Sie nach einem Unfall den Anstieg Ihrer Versicherungsprämie. Machen Sie einen Autoversicherung Vergleich und wählen Sie eine passende Versicherung.
- Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung ausrechnen, ob es günstiger ist, einen Schaden selbst zu zahlen, um nicht in eine teurere SF-Klasse gestuft zu werden.
- Prüfen Sie nach einem Schaden, ob Sie durch den Wechsel der Versicherungsgesellschaft Prämie sparen können.
Ohne Versicherung wäre Autofahren viel zu riskant. Millionenschwere Schadenersatzforderungen nach einem schweren Verkehrsunfall mit Verletzten kann niemand aus eigener Tasche zahlen. Hier springt die obligatorische Verkehrshaftpflicht ein. Auch wer bei einem selbstverschuldeten Unfall seinen nagelneuen Wagen ruiniert, ist froh, stets pünktlich die Beiträge zur Vollkasko beglichen zu haben. Bei kleineren Blechschäden sieht die Rechnung allerdings schon anders aus. Wer von seiner Versicherung eine Werkstattrechnung über ein paar Hundert Euro begleichen lässt, macht oft ein schlechtes Geschäft. Denn nach jedem regulierten Schaden stuft die Versicherung Sie in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse zurück. Dadurch steigt mit der nächsten Jahresrechnung die Versicherungsprämie. Wer das vermeiden will, kann zu einem Tarif mit Rabatt-Schutz oder Rabatt-Retter greifen oder kleinere Schäden selbst bezahlen.
Rabatt-Retter und Rabatt-Schutz:
Ein Schaden ist kein Schaden
Besonders ärgerlich ist eine Rückstufung für Kunden, die mehr als zwei Jahrzehnte unfallfrei gefahren sind. Nach 22 bis 23 Jahren ist in der Regel die maximale Rabattstufe erreicht, der Beitragssatz beträgt in den oberen SF-Klassen nur noch 30 Prozent. Wer sich bis hierhin vorgefahren hat, kann bei vielen Gesellschaften zu einem Tarif mit Rabatt-Retter greifen. Mit dieser speziellen Vertragsklausel bleibt zumindest ein Unfall ohne Folgen. Für Kunden, die erst wenige unfallfreie Jahre vorweisen können und deshalb keinen Rabatt-Retter erhalten, gibt es alternativ gegen Aufpreis bei verschiedenen Versicherern einen sogenannten Rabatt-Schutz. Wie beim Rabatt-Retter hat man praktisch einen Schaden „frei“. Das heißt: Nach einem Unfall können Sie wählen, ob Sie den „Freischuss“ einsetzen, um die Rückstufung zu vermeiden.
Schadenrückkauf: Kleinere Schäden selbst zu zahlen, rettet den SF-Rabatt
Auch bei Tarifen ohne Rabatt-Retter oder Rabatt-Schutz besteht bei vielen Versicherungen die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist (Richtwert: sechs Monate) einen bereits regulierten Schaden "zurückzukaufen". Wer die Rechnung nachträglich selbst begleicht, kann die Höherstufung vermeiden. Ob sich das lohnt, rechnet Ihnen Ihre Versicherung auf Anfrage aus. Ist der Schaden zu hoch, um ihn aus eigener Tasche zu zahlen, bleibt als letzter Ausweg der Versicherungswechsel. Zum einen profitieren Kunden hier vom aggressiven Preiswettbewerb der Versicherer. Zum anderen stuft eine andere Gesellschaft Sie möglicherweise in eine günstigere SF-Klasse. Zumindest in der Vollkasko sollten Wechselwillige aber erst kündigen, wenn sie die Zusage der neuen Gesellschaft vorliegen haben: „Ein Kunde mit Vorschäden gehört nicht gerade zur beliebten Klientel“, warnt Versicherungsexpertin Beate Bextermöller von der Stiftung Warentest. In der Kfz-Haftpflicht besteht dagegen zumindest im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckung Annahmezwang.