Auf einen Blick:
- Machen Sie Ihren Wagen rechtzeitig winterfest, denken Sie insbesondere an Winterreifen.
- Passen Sie Ihre Fahrweise den Sicht- und Straßenverhältnissen an, sonst könnte Ihr Verhalten als grob fahrlässig gewertet werden.
- Viele Kfz Haftpflicht-Versicherer verzichten bei Premium-Tarifen vertraglich auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Zugegeben, mit dem letzten Winter war nicht viel los. Das ist allerdings kein Grund, die kalte, dunkle Jahreszeit in diesem Jahr auf die leichte Schulter zu nehmen. Ein milder Winter ist für Autofahrer sogar fast noch gefährlicher, als ein strenger: „Überraschenderweise sind die Straßen in der Regel um den Gefrierpunkt herum weitaus glatter als bei tiefen Minusgraden. Denn dann bildet sich zusätzlich zu den Eiskristallen ein gefährlicher Schmierfilm aus Wasser und Dreck auf der Fahrbahn“, warnt Jochen Lau vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat. Und das kann bei einem Unfall im Zweifel Ärger mit Kfz-Versicherung bedeuten.
Wer für die Fahrt ins Büro aufs Auto angewiesen ist, sollte auf jeden Fall rechtzeitig aufrüsten: Am frühen Morgen, wenn die ersten Pendler unterwegs sind, ist es nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes in der Regel am kältesten. Selbst wenn der Vortag trocken und sonnig war, können dann auf der Straße nahezu winterliche Verhältnisse herrschen. Auch plötzliche und heftige Schneefälle sorgen alle Jahre wieder für Verkehrschaos und schwere Unfälle. Und selbst wenn die Straße weitestgehend eisfrei ist, müssen Autofahrer an kritischen Stellen wie Brücken oder Waldabschnitten bei kühlerem Wetter stets mit Glatteis rechnen – ohne Winterreifen eine echte Herausforderung.
Wer sich und andere nicht gefährden will, sollte sich möglichst frühzeitig um den Wintercheck fürs Auto kümmern und sich über die Leistungen seiner Kfz-Haftpflicht informieren. Das sieht auch der Gesetzgeber so. Seit Mai 2006 ist eine den Wetterverhältnissen angemessene Ausrüstung laut Straßenverkehrsordnung verbindlich vorgeschrieben. Dazu zählen insbesondere:
Angemessene Bereifung: Das sind Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) oder Schneeflocken-Symbol. In schneearmen Regionen genügen ggf. Ganzjahresreifen.
Ausreichendes Reifenprofil: Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Restprofiltiefe von 1,6 mm. Sicherer sind mindestens vier mm (wie bei vielen Winterreifen).
Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage.
Wer sich nicht an die Vorschrift hält, muss sein Auto bei Eis und Schnee stehen lassen bzw. bei einem plötzlichen Wintereinbruch die Fahrt unterbrechen. Ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 40 Euro sowie ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
So sieht es die Kfz-Haftpflichtversicherung
Auf die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung ist Verlass. Sie kommt nach einem Unfall für fremde Sach- und Personenschäden auf, selbst wenn sich der Unfallverursacher grob fahrlässig verhalten hat. Die Reifenwahl spielt also keine Rolle. Anders sieht es bei Schäden am eigenen Fahrzeug aus: Wer sich am Steuer grob fährlässig verhält, indem er beispielsweise bei Glatteis oder Nebel rast, nur ein winziges Guckloch in die vereiste Scheibe gekratzt hat oder im Tiefschnee ohne Winterreifen unterwegs ist, muss seinen eigenen Schaden im Zweifelsfall selbst zahlen - die Vollkasko kommt dann meist nicht mehr auf. Alleine die Tatsache, dass Sie im November oder Januar ohne Winterreifen fahren, bedeutet allerdings noch nicht, dass Ihre Vollkasko nicht zahlt. In der Regel lässt sich nur schwer nachweisen, dass sich ein Unfall einzig und allein wegen der nicht vorhandenen Winterreifen ereignet hat. Trotzdem lohnt das Umrüsten: Mit den richtigen Reifen fahren Sie nicht nur sicherer, sondern ersparen sich im Zweifelsfall auch teure Gutachten und langwierige Gerichtsverfahren – und die Versicherung zahlt eher.