Auf einen Blick:
- Die Vollkasko zahlt bei selbstverschuldeten Autounfällen und springt auch dann ein, wenn der Unfallgegner nicht zu ermitteln ist oder nicht zahlen kann.
- Sobald Ihre Versicherung einen Schaden reguliert hat, dürfen Sie Ihren alten Vertrag außerordentlich kündigen.
- Bei einem Tarif mit Rabattretter bleibt Ihnen nach einem Autounfall Ihre niedrige Versicherungsprämie erhalten.
Wer seit vielen Jahren unfallfrei fährt, kann stolz auf sich sein. Denn das Risiko, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, ist hoch: Über 2,2 Millionen Mal musste die deutsche Polizei im Jahr 2007 ausrücken. Neben Alkohol und schlechtem Wetter ist überhöhtes Tempo einer der Hauptrisikofaktoren: "Rasen ist nach wie vor eine Hauptursache für schwere Verkehrsunfälle", bestätigt Werner Köppel, Fachbereichsleiter Verkehrsinfrastruktur bei der Unfallforschung der Versicherer in Berlin. Fuß vom Gas lautet also die Devise, wenn Sie sich und andere nicht gefährden und Ihre Versicherungsprämien weiter niedrig halten wollen.
So reagieren richtig, falls es trotzdem kracht:
- Unfallstelle absichern: Warnblinker anschalten und ggf. Warndreieck aufstellen. Bei einem leichteren Blechschaden fahren Sie das Fahrzeug an den Straßenrand.
- Notruf: Wenn es Verletzte gibt, rufen Sie per Telefon 110 einen Rettungswagen. Alle anderen Beteiligten bleiben am Unfallort! Bei schweren Schäden stets die Polizei rufen.
- Unfallhergang dokumentieren: Fotografieren Sie Unfallstelle und Schaden oder machen Sie notfalls eine Skizze. Notieren Sie Datum, Unfallort und Uhrzeit.
- Beteiligte und Zeugen: Notieren Sie Namen, Adressen und Telefonnummern, außerdem den Halter des gegnerischen Fahrzeugs, das Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer. Falls Ihr Unfallgegner die Versicherungsdaten nicht parat hat, hilft der Zentralruf der Autoversicherer unter 0180-250 26 weiter.
- Schaden melden: Informieren Sie Ihre eigene Versicherung und die des Unfallgegners möglichst umgehend schriftlich. Bei vielen Gesellschaften ist die Schadensmeldung auch schon online möglich.
Haftpflicht und Vollkasko: Kompletter Schutz bei selbstverschuldeten Unfällen.
Auf keinen Fall sollten Sie am Unfallort schriftliche Schuldgeständnisse abgeben oder auf Schadensersatzansprüche verzichten. Um die rechtliche Beurteilung des Unfalls kümmert sich Ihre Versicherung. Die Verkehrshaftpflicht zahlt nicht nur die fremden Schäden, sondern prüft automatisch ab, ob die Ansprüche Ihrer Unfallgegner überhaupt berechtigt sind. Die Vollkasko kommt darüber hinaus bei einem selbstverschuldeten Unfall für die Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Außerdem springt sie ein, wenn der Unfallgegner nicht zu ermitteln ist (Fahrerflucht) oder sein Fahrzeug nicht ausreichend versichert hat (ausländischer Fahrer).
Sonderkündigungsrecht: So bleibt die Prämie bezahlbar
Für Haftpflicht und Vollkasko gilt: Muss die Versicherung einen Schaden regulieren, steigt mit der nächsten Abrechnung meist die Prämie, denn Sie werden in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zurückgestuft. Ausnahme sind Tarife mit einem sogenannten Rabatt-Retter oder Rabatt-Schutz, den einige Gesellschaften Kunden mit hohen SF-Rabatten anbieten. Alternativ rechnet Ihnen der Versicherer auf Anfrage aus, ob es sich lohnt, einen kleineren Schaden lieber aus eigener Tasche zu zahlen. In jedem Fall sollten Sie nach einem Unfall stets prüfen, ob sich ein Versicherungswechsel rechnet. Zum einen können Sie sich als Neukunde oft über besonders günstige Einstiegstarife freuen. Zum anderen stuft eine andere Gesellschaft Sie möglicherweise in eine günstigere SF-Klasse. Sobald die alte Versicherung den Unfallschaden reguliert hat, dürfen Sie Ihren Vertrag binnen vier Wochen kündigen. Unser kostenloser Kfz Versicherungsvergleich hilft Ihnen bei der Suche nach dem besten Angebot.