Private Haftpflichtversicherung

Häufig gestellte Fragen

1. Deckt die Privathaftpflicht auch Schäden ab, die ich am Arbeitsplatz verursache?

 

Nein, für Schäden, die Sie am Arbeitsplatz fahrlässig oder grob fahrlässig verursachen, sind Sie nicht haftbar zu machen.

 

 

2. Gilt die Haftpflicht auch im Ausland? 

 

Die private Haftpflichtversicherung hat weltweit Geltung, sofern Sie sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten.

 

 

3. Ist auch meine Familie mitversichert?

 

Wenn Sie einen Familientarif wählen sind folgende Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert: Der Ehegatte(tin), der Lebensgefährte(tin), die minderjährigen Kinder und die Kinder bis zum 25. Lebensjahr, sofern diese keinen Beruf ausüben und kein eigenes Einkommen haben.

 

 

4. Muss ich irgendwelche Wartezeiten beachten?

 

Nein, die private Haftpflichtversicherung kennt keine Wartezeiten.
Versicherungsschutz besteht mit Vertragsbeginn.

 

 

5. Sind in der Haftpflicht auch Mietsachschäden abgesichert?

 

Ja. Die Deckungssummen der einzelnen Versicherer für Mietsachschäden sind aber sehr unterschiedlich. Achten Sie auf einen möglichst hohen Versicherungsschutz für Mietsachschäden.

 

 

6. Sind Personenschäden mitversichert ?

 

Ja. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer oder die versicherten Personen anderen zufügen. Sie deckt die alltäglichen Risiken, denen man als Privatperson ausgesetzt ist, ab. Dazu zählen neben den verursachten Sachschäden auch Personenschäden.

 

 

7. Tritt die Haftpflicht auch ein, wenn meine eigenen Sachen beschädigt werden?

 

Nein, gegenüber eigenen Sachen besteht keine Haftung.

 

 

8. Wann leistet die private Haftpflichtversicherung?

 

Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie als Versicherungsnehmer oder die versicherten Personen anderen fahrlässig oder grob fahrlässig zufügen. Die Haftpflichtversicherung deckt die alltäglichen Risiken, denen Sie als Privatperson ausgesetzt sind, ab: Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden, Mietsachschäden. Risiken, die nur eine Minderheit betreffen, können und müssen Sie gesondert versichern: z.B. Hundehaltung, Vermietung von Immobilien, Gewässerschäden (Öltank), Bauherrenrisiko.

 

 

9. Was bedeutet eigentlich "Haftpflicht"?

 

Wenn Sie anderen einen Schaden zufügen, haften Sie auch dafür. Das heißt, Sie müssen Schadensersatz leisten. Eine private Haftpflichtversicherung gewährt Ihnen Kostenschutz für Schadensersatzansprüche, die sich aus der gesetzlichen Haftung ergeben und gegen Sie als Versicherten geltend gemacht werden.

 

 

10. Weshalb sollte ich auf eine hohe Deckungssumme achten?

 

Insbesondere, wenn Personen zu Schaden kommen, können die Schadenersatzansprüche sehr hoch ausfallen.

 

 

11. Wie sieht der Versicherungsschutz bei einer eheähnlichen Gemeinschaft aus?

 

Ihr(e) Lebensgefährte/in ist natürlich mitversichert. Ihr(e) Lebensgefährte/in muss aber bei der Beantragung einer privaten Haftpflichtversicherung mit Name, Vorname und Geburtsdatum benannt werden.

 

 

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