Die Grenzen der privaten Haftpflichtversicherung
06.12.2010
Beim Partner mitversichert
Wer mit seinem Partner in häuslicher Gemeinschaft lebt und ihn in seiner Haftpflicht-Police mitversichert, erspart ihm damit zwar einen eigenen Vertrag und die damit verbundenen Kosten – ein entscheidender Punkt entfällt allerdings auf diesem Wege: die Deckung von gegenseitigen Ansprüchen. Wenn Sie sich also aus Versehen auf die Lesebrille Ihres Partners setzen und diese dabei zu Bruch geht, haben weder Sie noch Ihr Partner Anspruch auf Ersatz durch Ihre Haftpflichtversicherung. Dasselbe gilt für verheiratete Paare und die mitversicherten Kinder. Personenschäden können hingegen abgesichert werden: Achten Sie beim Abschluss einer Familienpolice darauf, dass sogenannte „Regressansprüche der Sozialversicherungsträger“ mitversichert sind. Andernfalls kann es teuer werden, wenn Ihr Partner durch Sie einen Schaden erleidet. Verursachen Sie etwa bei einer gemeinsamen Fahrradtour einen Unfall, bei dem Ihr Partner verletzt wird, müssen Sie im ungünstigsten Fall für dessen Behandlungskosten aufkommen, da gegenseitige Ansprüche sonst nicht gedeckt sind.
Kinder
Kinder unter sieben Jahre sind per Gesetz deliktunfähig und müssen deshalb auch nicht für die von ihnen angerichteten Schäden geradestehen. Im Straßenverkehr, wo es oft besonders teuer wird, liegt die Altersgrenze sogar bei zehn Jahren. Eltern deliktunfähiger Kinder haften nur dann für deren Schäden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wie die Aufsicht zu führen ist, richtet sich nach Alter, Entwicklungsstand und den persönlichen Eigenschaften des Kindes, sowie den jeweiligen Umständen und dem, was dem Aufsichtspflichtigen bei vernünftigen Anforderungen zugemutet werden kann. So muss ein siebenjähriges Kind beim Abbrennen einer Silvesterrakete ständig im Auge behaltet werden, während es beim Spielen im Sandkasten auch mal eine Zeit lang unbeaufsichtigt bleiben kann. Die Absicherung deliktunfähiger Kinder können Sie in Ihren privaten Haftpflichtschutz mit aufnehmen. Zu beachten ist aber, dass die Versicherungssumme meist nur zwischen 2.500 und 10.000 Euro liegt – höhere Deckungssummen sind zwar möglich, kommen aber selten vor. Mehr zum Thema Kinder erfahren Sie hier.