Private Haftpflicht

Die Grenzen der Privaten Haftpflichtversicherung

Die Grenzen der privaten Haftpflichtversicherung

06.12.2010

Die private Haftpflichtversicherung gilt nach der Krankenversicherung als die wichtigste Versicherung, um sich gegen unbezahlbare Risiken des Alltags wirksam und zuverlässig zu schützen. Sie kommt für Schäden auf, die Sie als Versicherter anderen versehentlich zufügen. Häufig wird beim Abschluss allerdings der Blick ins Kleingedruckte vernachlässigt: So werden Extras übersehen, deren Fehlen im Ernstfall von großer Bedeutung sein kann. Laut Finanztest sichern nur sieben von 140 untersuchten Familientarifen die größten Risiken im Alltag ab – lesen Sie hier, auf welche Grenzfälle Sie besonderes Augenmerk richten sollten:

 

 

Partner und Kinder

 

Datenschutz und Elektronische Dokumente

 

Gefälligkeiten und Allmählichkeitsschäden

 

Minijob und Vereinsarbeit

 

Urlaub und Sport

 

Leihen, mieten, pachten und Verlust

Beim Partner mitversichert

Wer mit seinem Partner in häuslicher Gemeinschaft lebt und ihn in seiner Haftpflicht-Police mitversichert, erspart ihm damit zwar einen eigenen Vertrag und die damit verbundenen Kosten – ein entscheidender Punkt entfällt allerdings auf diesem Wege: die Deckung von gegenseitigen Ansprüchen. Wenn Sie sich also aus Versehen auf die Lesebrille Ihres Partners setzen und diese dabei zu Bruch geht, haben weder Sie noch Ihr Partner Anspruch auf Ersatz durch Ihre Haftpflichtversicherung. Dasselbe gilt für verheiratete Paare und die mitversicherten Kinder. Personenschäden können hingegen abgesichert werden: Achten Sie beim Abschluss einer Familienpolice darauf, dass sogenannte „Regressansprüche der Sozialversicherungsträger“ mitversichert sind. Andernfalls kann es teuer werden, wenn Ihr Partner durch Sie einen Schaden erleidet. Verursachen Sie etwa bei einer gemeinsamen Fahrradtour einen Unfall, bei dem Ihr Partner verletzt wird, müssen Sie im ungünstigsten Fall für dessen Behandlungskosten aufkommen, da gegenseitige Ansprüche sonst nicht gedeckt sind.

 

 

Kinder

Kinder unter sieben Jahre sind per Gesetz deliktunfähig und müssen deshalb auch nicht für die von ihnen angerichteten Schäden geradestehen. Im Straßenverkehr, wo es oft besonders teuer wird, liegt die Altersgrenze sogar bei zehn Jahren. Eltern deliktunfähiger Kinder haften nur dann für deren Schäden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wie die Aufsicht zu führen ist, richtet sich nach Alter, Entwicklungsstand und den persönlichen Eigenschaften des Kindes, sowie den jeweiligen Umständen und dem, was dem Aufsichtspflichtigen bei vernünftigen Anforderungen zugemutet werden kann. So muss ein siebenjähriges Kind beim Abbrennen einer Silvesterrakete ständig im Auge behaltet werden, während es beim Spielen im Sandkasten auch mal eine Zeit lang unbeaufsichtigt bleiben kann. Die Absicherung deliktunfähiger Kinder können Sie in Ihren privaten Haftpflichtschutz mit aufnehmen. Zu beachten ist aber, dass die Versicherungssumme meist nur zwischen 2.500 und 10.000 Euro liegt – höhere Deckungssummen sind zwar möglich, kommen aber selten vor. Mehr zum Thema Kinder erfahren Sie hier.

 

 

Haftpflichtversicherung

In unserem Vergleich finden Sie viele günstige Tarife!

 

Artikel zum Thema

Haftpflichtversicherung - Eltern aufgepasst!

Private Haftpflicht

Eine Haftpflicht ist besonders für Familien wichtig.

Haftpflicht versichern

Im Alltag unverzichtbar: Die Privathaftpflicht.

Tierhalterhaftpflicht

Schutz für Frauchen und Herrchen.

 

Weitere Artikel

Unfallversicherung - Weil Sie es Wert sind

Unfallversicherung

Glück im Unglück mit einer privaten Unfallversicherung.

Risikolebensversicherung - Schutz für die Familie

Risikolebens-versicherung

Schutz für Ihre Familie!

Krankenkenzusatzversicherung - Kein Luxus

Krankenzusatz-versicherung

Private Vorsorge ist kein Luxus mehr!

 

Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.
 
Newsletter abonnieren