Der Fußball zertrümmert das bodentiefe Fenster, der Kirschsaft ruiniert den teuren Teppich, das Fahrrad zerkratzt Nachbars neuen Wagen: Von einer Sekunde zur anderen wird aus Kinderspiel oft bitterer Ernst. Kein Problem, das zahlt unsere Haftpflichtversicherung, denken Eltern meist beruhigt – und irren sich damit leider gewaltig. „Niemand sollte sich generell darauf verlassen, dass jeder angerichtete Schaden ganz selbstverständlich von der eigenen Versicherung bezahlt wird", mahnt Lilo Blunck vom Bund der Versicherten BdV. (www.bundderversicherten.de)
Hintergrund: Keine Haftung, keine Zahlung!
Kinder unter sieben Jahre sind per Gesetz deliktunfähig und müssen deshalb auch nicht für die von ihnen angerichteten Schäden geradestehen. Im Straßenverkehr, wo es oft besonders teuer wird, liegt die Altersgrenze sogar bei zehn Jahren. Eltern deliktunfähiger Kinder haften nur dann für deren Schäden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, beispielsweise, wenn sie die vierjährige Tochter stundenlang alleine auf dem Gehweg vor dem Haus spielen lassen oder dem sechsjährigen Sohnemann gestatten, im Porzellangeschäft wild herumzutoben. Verbindliche Maßstäbe gibt es allerdings nicht. Ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt oder nicht, müssen im Zweifelsfall die Richter entscheiden. Und die haben tendenziell Nachsehen mit jungen Familien.
Das klingt zunächst wie eine gute Nachricht: Rein juristisch müssten Eltern demnach die zerschossene Scheibe, das zerkratzte Auto oder den saftgetränkten Teppich in der Regel nicht ersetzen. Die Kehrseite der Medaille: Moralisch fühlen sich die meisten trotzdem zum Schadensersatz verpflichtet, zumal Kinder typischerweise Schäden im engen, persönlichen Umfeld anrichten. Um das Verhältnis zu Verwandten, Freunden und Nachbarn nicht zu trüben, müssen Eltern im Schadensfall oft tief in die Tasche greifen. Besteht juristisch keine Pflicht zum Schadensersatz, zahlt die private Haftpflicht nämlich keinen Cent.
Deliktunfähige Kinder mitversichern
Junge Eltern sollten deshalb eine Police wählen, die auch Schäden deliktunfähiger Kinder problemlos reguliert. Diese wichtige Deckungserweiterung muss noch nicht einmal mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, sondern ist in vielen Familientarifen bereits enthalten. Wer kleine Kinder hat, sollte also die Versicherungsbedingungen genau studieren und den Versicherungsschutz bei Bedarf aufstocken. Wichtig: Risiken, die bei Vertragsabschluss noch nicht vorhanden waren, sollten der Versicherung grundsätzlich angezeigt werden. Selbst, wenn der Vertrag ausdrücklich deliktunfähige Kinder einschließt, sollten junge Eltern die Geburt eines Kindes also stets der Versicherung melden. Gut zu wissen: Während Schulzeit, Lehre, Studium, Wehr- oder Zivildienst ist der Nachwuchs auch nach dem 18. Geburtstag noch bei den Eltern haftpflichtversichert.
FinanceScout24.de-Tipp: Als junge Familie benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung, die auch Schäden durch deliktunfähige Kinder reguliert. Darüber hinaus wehrt Ihre Haftpflichtversicherung unberechtigte Schadensersatzforderungen gegen Sie und Ihre Familie ab.
Eine Familien-Haftpflicht können Sie für günstige Jahresbeiträge abschließen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Vergleichsrechner für den schnellen, bequemen Marktüberblick. Die Kündigungsfrist für Jahresverträge beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres.
Wenn Sie als Tagesmutter regelmäßig fremde Kinder hüten, sprechen Sie unbedingt mit Ihrer Versicherung. Normale Policen decken dieses Risiko oft nicht ab.