Sie planen einen längeren Auslandsaufenthalt bis zu einer Dauer von einem Jahr? Wenn Sie über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, müssen Sie sich über einen Schaden keine Gedanken machen. Der Schutz Ihrer Versicherung gilt in der Regel weltweit. Ist Ihr Sohn besonders wild auf dem Fahrrad unterwegs? Wenn Ihre Familie mitversichert ist, dann macht auch die Schramme an der Limousine des chilenischen Hotelbesitzers keine Probleme. Dasselbe gilt während des Auslandssemesters Ihrer Tochter in London. Voraussetzung für die Leistung der Versicherung ist, dass kein vorsätzlicher Tatbestand vorliegt. Darüber hinaus besitzt der private Haftpflichtschutz im Ausland einen großen Vorteil: Er kann viel Ärger angesichts sprachlicher Barrieren bei der Regelung von Schadensfällen ersparen! Unbegründete Forderungen eines vermeintlich Geschädigten können so ohne zusätzliche Kosten problemlos aus dem Weg geräumt werden.
Besonderer Augenmerk gilt der Geltungsdauer sowie dem Geltungsbereich Ihrer Police: In der Regel umfasst der Versicherungsschutz volle zwölf Monate. Diese Frist beginnt jedes Mal von Neuem, wenn Sie sich zwischendurch in Deutschland aufhalten und danach wieder ins Ausland gehen. Um sicher zu sein, dass Ihre Versicherung in diesen Punkten keine abweichenden Regelungen vorsieht, lesen Sie die entsprechenden Vereinbarungen in Ihrer Police vor der Abreise nach.
Falls Sie planen zusammenhängend länger als ein Jahr das Land zu verlassen, informieren Sie Ihre Versicherung vorher schriftlich darüber. Häufig kann in diesem Fall eine Fristverlängerung vereinbart werden. Anders verhält es sich, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Dann müssen Sie sich dort um eine neue Haftpflichtversicherung kümmern.
Achtung: Die private Haftpflicht zählt zu den existentiellen, finanziellen Bedrohungen! Falls Sie also über keinen Haftpflichtversicherungsschutz verfügen, nutzen Sie jetzt unseren kostenlosen Vergleichsrechner für den schnellen, umfassenden Marktüberblick und schließen Sie bequem online ab.