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Was Sie wissen müssen - FinanceScout24

31.05.2010

3. Welche Leistungen können zusätzlich abgesichert werden?

 

 

In Standardverträgen ist das Hab und Gut meist nur innerhalb von Gebäuden versichert, beispielsweise, wenn der Wind das Dach abdeckt oder die Fenster eindrückt und dadurch Schäden am Mobiliar entstehen. Gegen Aufpreis decken viele Hausratpolicen aber auch Fahrräder beim Gebrauch außerhalb der Wohnung oder Garteninventar mit ab. Wer sich also umständliches Räumen seiner Gartenmöbel ersparen will, sollte ggf. seinen Versicherungsschutz nicht nur gegen sommerliche Unwetter, sondern auch gegen den Diebstahl von Gartenmöbeln aufstocken. Fahrräder zählen zwar zum versicherten Inventar, allerdings deckt die Police neben Wasser- und Feuerschäden nur den sogenannten Einbruchdiebstahl, beispielsweise aus dem verschlossenen Fahrradkeller oder der abgeschlossenen Garage. Das Risiko eines einfachen Diebstahls etwa vorm Büro, vorm Supermarkt oder vor der Schule übernimmt die Hausratversicherung nur gegen Aufpreis. Der Beitragszuschlag richtet sich zum einen nach dem Wert des versicherten Fahrrads, zum anderen nach dem Wohnort des Kunden.

 

Wer zuhause antiken Schmuck, eine kostbare Münzsammlung oder Gemälde aufbewahrt, sollte überprüfen, bis zu welcher Grenze Wertgegenstände ersetzt werden. Oft gelten hier auch besondere Sicherungsvorschriften, beispielsweise die Verwahrung im Tresor. Haben Sie ein Wasserbett oder ein oder mehrere Aquarien? Überlegen Sie, ob Sie auch diese Wasserschäden zusätzlich mit absichern möchten. Beachten Sie aber: Ersetzt werden nur die Folgen des Wasserschadens, nicht das Wasserbett bzw. das Aquarium selbst. Gerade für Aquarianer ist auch der Einschluss einer Glasversicherung interessant – geht das Glas Ihres schönen Beckens kaputt, leistet die Versicherung Ersatz. Aber nicht nur hier, versichert wäre dann ein einfacher Glasbruch an Türen, Fenstern, Möbeln und Einrichtungsgegenständen - egal aus welchem Grund. Bei einigen Tarifen ist auch Ihr Cerankochfeld mit abgedeckt, Verglasungen an Haus- oder Treppenaufgangstüren sind jedoch nicht mit eingeschlossen.

 

Weiterhin ist auch eine Absicherung gegen Überspannungsschäden zu bedenken. Gibt es während eines Gewitters einen Blitzschlag, in Antennen, Telefon- oder Stromleitungen, kommt es zu einer erhöhten Spannung im Stromnetz und möglicherweise zu einem Überspannungsschaden an Ihren elektrischen Geräten, beispielsweise Fernseher, Computer oder Telefon. Die entstandenen Schäden können in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen werden.

 

Wir empfehlen auch, grobe Fahrlässigkeit mit zu versichern. Grob fahrlässig handeln Sie zum Beispiel, wenn Sie das Haus bei gekipptem Fenster verlassen und ein Einbrecher dadurch in die Wohnung gelangt. Der Versicherer muss in dem Fall den Schaden nicht voll übernehmen. Achten Sie hier aber bei Abschluss einer Hausratversicherung darauf, dass einige Gesellschaften diesen Rundum-Sorglos-Schutz in anderen Paragraphen Ihres Vertrages wieder teilweise eingeschränken.

 

Schließlich kann es beim Abschluss einer Hausratversicherung sinnvoll sein, Elementarschäden mit einzuschließen. Hierzu zählen Schäden, die durch Hochwasser, Lawinen und Erdrutsch, Erdbeben oder Schneedruck verursacht werden. Sturm oder Hagelschäden sind schon in der normalen Versicherung enthalten. Beachten Sie aber, dass die Versicherungsgesellschaften diesen zusätzlichen Schutz ablehnen können, wenn Sie zum Beispiel in einem Überschwemmungsgebiet wohnen oder in den Vorjahren bereits Elementarschäden verkraften mussten.

 

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