2. Welche Leistungen sind versichert?
Versichert sind alle beweglichen Gegenstände in der Wohnung, z.B. auch geliehene Sachen, Arbeitsmittel oder sogar Kleintiere gegen Vandalismus, Feuer, Sturm, Hagel, Wasser oder Blitzschlag. Eingeschlossen ist also Ihre komplette Wohnungseinrichtung inklusive Ihrer Haushaltsgeräte und Ihrer Kleidung, selbst Nahrungsmittel oder Schmuck.
Sogar im Urlaub ist Ihr Hab und Gut bis zu einer vertraglich festgelegten Obergrenze (Richtwert ca. 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme) versichert, z. B., wenn der Koffer aus dem Hotelzimmer entwendet wird. Je nach Anbieter gilt die sogenannte Außenversicherung für Reisen von maximal zwei bis drei Monaten. Für längere Reisen verlangen die meisten Gesellschaften einen Gefahrenzuschlag. Wird während der Abwesenheit am Wohnort Wohnungsinventar bei einem Einbruch gestohlen oder durch Vandalismus, Feuer, Leitungswasser oder Blitzschlag zerstört oder beschädigt, ersetzt die Hausratversicherung den Neuwert oder die Reparatur.
Gegen Aufpreis decken viele Hausratpolicen auch Fahrräder beim Gebrauch außerhalb der Wohnung oder Garteninventar mit ab. Informationen zu möglichen zusätzlichen Absicherungen finden Sie hier.